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bei Giessen, einer Besizung der fränkischen Luxemburg
ererwähnt wird. 2)
Aus dieser Ehe war der lezte Sprosse der alt—
weifischen Hauses, Weif III von Ravensburg hervorgegangen
.
Höchst wahrscheinlich hatte auch dieser nicht
versäumt, die von der Mutter herrührenden Erbansprüche
an Baiern zu erheben, in welche später, im
Jahre 1071, sein Neffe und Erbe Weif IV. auch wirklich
eingesezt worden ist.
Für diesmal aber musste Weif III. sich mit dem
von Baiern wieder abgetrennten Herzogthume Kärnten
abfinden lassen, welches ihm 1047 ertheill wurde.
Da um die gleiche Zeit der Kaiser das Herzog-
Ihum Alemannien für die verlorenen Ansprüche an
Baiern dem Markgrafen Otto von Schweinfurt er-
theilte, so musste diese doppelte Täuschung in seinen
Erbansprüchen Berhtold dem Bärtigen um so bitterer
fallen, je mehr sein Recht an Alemannien vor dem
des Schweinfurters begründet war.
Es ist daher Nichts natürlicher, als dass der Zu-
rtickgesezte mit aller Energie seines Characters vor
dem Kaiser seine Ansprüche verfocht und von dem- . ,
selben die Anwartschaft auf das zuerst erledigte der
beiden Herzogthümer durchsezte.
Dass der nun schon so oft getäuschte Graf jezt
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