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hindurch an der Spize des herzoglichen Hauses standen
und zu der Annahme verleiten mochten, jeder
Erstgeborene habe des Vaters Namen geführt.
Allein abgesehen von dem oben aufgestellten
genealogischen Grundsaze finden wir in diesen fünf
Generationen nur einmal den Nachfolger in
der Herrschaft mit des Vaters Namen bezeichnet
.
Berhtolds II. Erbfolger war allerdings theilweise
Berhtold III., der nach seinem kinderlosen Ableben
seinen Antheil an dem herzoglichen Hausgute mit
dem Titel an seinen Bruder Conrad gedeihen liess.
Aber beide hatten einen altern Bruder in
Rudolf, welcher von seinem mütterlichen
Grossvater den Namen hatte.
Dieser ist gelegentlich der Grablege seines Vaters
und der dabei gemachten Familienstiftung am
ersten Plaze erwähnt, was für sein höheres Alter
spricht und nur sein wahrscheinlich früher Tod hat
verursacht, dass die Genealogie sich mit ihm nicht
weiter beschäftigt hat9).
Ein gewichtigerer Grund ist unbestritten der, dass
in der Berhtoldischen Linie der herzogliche Titel
blieb, während die Hermannische mit dem Markgräflichen
sich begnügte.
Hier, glauben wir, sind zwei Vorkommnisse zu
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