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als Vasallen des deutschen Reiches, hatte dieses Ver-
hältniss bald geändert und die deutsche Kaisermacht
wieder auf jenen Gipfel erhoben, auf welchem
sie sich in der Zeit der ersten Ottonen befunden.
So hatte Heinrich III die deutsche Königskrone unter
Umständen erhallen, welche den Gedanken nicht zu
kühn sein liessen, dieselbe als das Zeichen unumschränkt
monarchischer Würde auf sein Haus zu vererben
und so wieder ein Reich zu stiften, welches
allgewaltig sein sollte, wie dasjenige Karls des Grossen
oder Otto's I. und seines Hauses.

Diesen autokratischen, auf eine fast unumschränkte
Erbmonarchie gerichteten Wünschen mussten sich
diejenigen der deutschen Grossen entgegensezen.
Hatten jene ihre historische Berechtigung in der Art
und Weise wie die fränkischen Könige schon seit
Chlodwig über ihr Volk herrschten, wie Karl die unterworfenen
deutschen Volksstämme der Sachsen,
Alemannen, Baiern regierte, so hatten diese die noch
ältere Tradition jener Zeiten für sich, da die einzelnen
Volksstämme völlig unabhängig ihre Heeresfürsten
wählten und endlich deren erbliche Folge anerkannten,
jener Zeiten, da bald nach des gewaltigen Karls Tode
erst die Sachsen, dann die Baiern, endlich die Alemannen
den schwachen Kaisern wieder ein nahezu unabhängiges
Volksherzogtltum abgetrozt hatten, ein Volksherzog-

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