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dieses, die andere jenes Schibolelh hat; nur darauf
kommt es an, zu zeigen, ob beide Gewallen grund-
sä'zlich und ihrer Natur nach mit einander unvcrlräsr-
lieh seien, und welches hierüber die Ansicht der Zeil
war, in der jene Parteikämpfe aufloderten.

Noch bevor es indessen zum Kampfe kam, ja bevor
nur die ersten Anzeichen des kommenden Sturmes
sichtbar waren, haben wir die ersten Spuren von
Berhtolds Auftreten zu verfolgen.

Wie derselbe die Verwaltung des Breisgaues und
der Ortenau übernommen, ist im ersten Abschnitte
gezeigt worden.

In der bedeutenden Grafschaft des Thurgaues war
schon im Jahr 998 auf den Grafen Landohl ein Graf
Berhtold gefolgt, in welchem wir Bezelin von Yillingen
den Vater unseres Berhtold's schon vornherein unschwer
erkennen, später noch deutlicher erblicken weiden.
Als Nachfolger seines Vaters in dieser Grafenwürde
finden wir Berhtold im Jahre 1049.

Es ist wol nur der Zufall, dass uns aus den frühern
Jahren keine Urkunde jenes Gaues erhallen ist, welcher
uns des Zeugnisses beraubt, dass Berhtold denselben
schon seit Jahren verwaltet hatte.

Eigenthümlich aber ist, dass nur 2 Jahre vor dieser
Zeit, in den nemlichen Tagen , als die Ernennung
Olto's von Schweinfurt zum Herzoge von Alemannien


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