http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/fickler1856/0095
auf seinen Bruder und dessen Familie bezogen
— ganz bezeichnend ist.
Dass von diesem Bruder Gebhard, Oheim Berhtolds
des Bärtigen, dieser einen Sohn, den nachmaligen Bischof
von Constanz benannt habe, mag zur Verstärkung
dieser Gründe dienen.
Die zweite Einwendung gegen Birhtilo als Grossvater
Berhtolds geht aus der Stelle des Einsiedler
Sliflungsbuches hervor: „Der GrafLandoldvon Zäringen,
Grossvater Herzog Berhtolds von Zäringen, stiftet 970
mit seiner Gemahlin Liutgard zwei Huben in Meils
(im Züriehgaue)." Dieses Zeugniss hat Bader zu dem
Versuche bestimmt, die Zäringer und Nellenburger
für einen Stamm zu erklären, da auch er die Stelle
der schon erwähnten Urkunde Eberhards des Seligen
kannte, nach welcher Berhtold für seinen Grossvater,
Eberhards Oheim, ein Gut in Wiechs stiftet4).
Allein konnte Landolf nicht Grossvaler Berhtolds
von mütterlicher Seite sein, da wir den Grafen Birhtilo
im Breisgau als den Grossvaler von väterlicher
Seite nun einmal nicht beseitigen können?
Allerdings, wenn die Einsiedler Angabe nicht
widerspräche.
Allein, dass diese mit Angabe einer Burg ursprünglich
nicht geschrieben sein konnte, ist mehr als klar.
Wir wissen auch ausdrücklich, dass Tschudi in
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