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Fünfter Abschnitt.

Güterbesiz der Zaringer..

Von den grossen Amtslehen ist zuerst zu bezeichnen
die G r a f s c h aft, „im JBreisg a.iv-das altererbte
Zäringergut. Vielleicht war sie an die Familie
gediehen, als diese durch die Burehardinger aus der
Bar verdrängt wurde. Bei der Erblheilung zu Lebzeiten
Berhtolds fiel sie an Markgraf Hermann, wie
wir gesehen haben, dann an seinen Sohn Hermann II
(Reg. 1102 bei Stalin I. 318),

Die Grafschaft der Ortenau, in deren Besiz
wir Berhtold I gesehen haben, verschwindet mit
ihm aus den Urkunden. Wahrscheinlich blieb sie
bei der Jüngern herzoglichen Linie und wurde nach
Aussterben derselben dem Erben Egino von Urach


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