Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 2651
Arbeitsgemeinschaft Freiburger Stadtbild [Hrsg.]
Freiburger Stadtbild (1971): Vorschläge - Berichte - Dokumente
1971
Seite: 10
(PDF, 12 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/fr_stadtbild_1971-02/0010
Im Sinne der sozialen Symmetrie der Stadtteile muß verlangt werden, daß die bisherigen Besitzer
an den Sanierungsprojekten beteiligt werden und auch die bisherige Bevölkerung
dort unter zumutbaren Bedingungen wieder wohnen kann. Es kommt hierfür die genossenschaftliche
Form der Beteiligung oder die Aufteilung nach Art der Immobilienfonds
inbetracht. Im Hinblick auf die unterschiedlichen Eingangs- und Ausgangswerte der einzelnen
Anteile nimmt der bisherige Eigentümer an der durch die Sanierung erzielten Wertsteigerung
teil; durch die höhere Gesamtnutzung verbleibt dem Sanierungsträger noch so viel
Gewinn, der sein Interesse an dem Projekt wachhält. Anzustreben ist jedoch eine kommunale
Form der Sanierung. Es kann nicht Sinn und Zweck einer Sanierung sein, baulich und
bevölkerungsmäßig gewachsene Stadtteile zu zerstören und an ihrer Stelle für den Normalbürger
unerschwingliche Projekte zu etablieren. Nicht die Nivellierung alter Stadtteile, sondern
die Multifunktionalität neuer Wohngebiete muß vordringliches Ziel der Freiburger Stadtplanung
sein.

Es muß alles daran gesetzt werden, die Bildung eines neuen Flüchtlingstyps — den des Sanierungsflüchtlings
— zu vermeiden. Hier drohen der sozialen Symmetrie größere Gefahren
als aus der Tatsache, daß sozialer Wohnungsbau im Osten der Stadt nicht betrieben wurde
und aus topografischen und ökonomischen Gründen auch in der Zukunft, wenn überhaupt,
höchstens stark eingeschränkt möglich ist. Wird hier nicht ein neues Sozialprestige geboren:
Der im Osten und der im Westen „sozial Wohnende"?

Einzelfolgerungen

Unabhängig der hier erhobenen allgemeinen Forderungen muß verlangt werden:

1. Das Sonderbaugebiet Wonnhalde ist entsprechend dem erfreulichen und zukunftsweisenden
Beschluß der Forstwirtschaft, auf die Bebauung zu verzichten, aufzuheben

2. Der ausgewiesene Bauplatz am Sternwaldeck ist in Erkenntnis des höheren Rechtsgutes
„Landschaftsschutzgebiet und Naherholungszone" zu streichen

3. Die evtl. Zulassung beschränkter Baumöglichkeiten oberhalb von Zähringen und in den
unteren Zonen des Loretto-, Schlier- und Schönberges ist verantwortungsbewußt mit den
Naturschutzgremien zu prüfen und mit der Bevölkerung zu diskutieren

4. Die für die „Autoschnellstraße" vorgesehene Trasse ist im Hinblick auf die städtebauliche
und soziologische Unmöglichkeit der Streckenführung infolge der dadurch gegebenen
Zerstörung Oes Stadtteils Wiehre teilweise zu einer aufgelockerten Bebauung, teilweise
zur Gestaltung einer Naherholungszone (Wiehrepark) freizugeben. Die Regionalplanung
und führende Wirtschaftsverbände weisen mit Recht auf den Bau des Nordaufstieges in
Verbindung mit den Kaiserstuhl-Wirtschaftsbändern hin.

5. Der Gutleutwald und der Flugplatz sind die einzigen Grünkeile, die tatsächlich von Westen
und Nordwesten in die Stadt hineinragen, zumal wenn alle Bauplanungen realisiert sind.
Die Erhaltung beider Grünflächen muß daher eindringlich gefordert werden. Beim Flugplatz
kommt hinzu, daß er in einmaliger Weise allgemeine Erholungsmöglichkeiten mit
speziellen Sportfunktionen und wirtschaftlichen Erfordernissen kombiniert. Der bei den
strukturellen Verhältnissen in Freiburg notwendige Landeplatz, besonders für den Bedarfsluftverkehr
, ist nur dann sinnvoll, wenn er sich in unmittelbarer Stadtnähe befindet.
Einer finanzschwachen Stadt wie Freiburg sollte außerdem daran gelegen sein, unnötige
Investitionen zu vermeiden bzw. bereits getätigte zu nutzen.

Anmerkung: In vorstehender Stellungnahme wurden Mitteilungen oder Diskussionsbeiträge
folgender Vereins- oder Beiratsmitglieder verwertet: Dr.B.Blase, Forstassessor Dr.H.R.Pabst,
Prof. Dr. Dr. M. Prodan (Industrieansiedlung), Walter Vetter (Wirtschaftskraft und Sanierungsgebiete
), Prof. Dr. W. Wimmenauer (Landschaftsschutzgebiete), Forstdirektor Dr. R. Zundel
(Grünplanung). In ( ) Schwerpunktbeiträge.

„Er muß neue Städte bauen, die alten zerstören, die Einwohner von einem Ort an den anderen versetzen
, kurz, er darf nichts im Lande unangetastet lassen, damit es keinen Rang, kein Amt, keinen
Stand und keinen Reichtum gibt, den der Besitzer nicht ihm zu verdanken hat. Diese Mittel sind grausam
und lebensfeindlich".

Machiavelli in den Discorsi
(zitiert aus L. v. Muralt: „Machiavellis Staatsgedanke", Basel 1945)

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