Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 2651
Arbeitsgemeinschaft Freiburger Stadtbild [Hrsg.]
Freiburger Stadtbild (1971): Vorschläge - Berichte - Dokumente
1971
Seite: 16
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/fr_stadtbild_1971-02/0016
Walter Vetter:

Ein attraktiver Schloßberg als Naherholungsgebiet

Seit dem Juni 1967 befaßt sich die „Arge Stadtbild" mit der Gestaltung des Schloßberges,
auch in einer öffentlichen Versammlung. Im gleichen Jahre tagte der „Arbeitskreis Schloßberganlage
", der eine ähnliche Zielsetzung verfolgte. Um die Ausgestaltung des Schloßberges
ist es nach der Inbetriebnahme der Schwebebahn, der Anlage des verlängerten
Stadtgartens und der Schaffung der Fußgängerbrücken über den Schloßbergring still geworden
. Zu erwähnen ist jedoch die zwischenzeitlich vollzogene Eintragung in das Naturdenkmalbuch
, was für künftige Bauvorhaben über dem Schloßbergring von entscheidender Bedeutung
sein wird.

Von den im Sommer 1967 angeschnittenen Fragen blieben die meisten bis heute offen: Die
Konservierung der Burgruine, die Sichtbarmachung der Vaubanschen Befestigungsanlagen,
die parkähnliche Gestaltung des Waldes und eine eventuelle Fortsetzung der Schwebebahn
auf den Schloßbergkamm. Die hierfür nötigen Geldmittel wurden offensichtlich für das Stadtjubiläum
und die Anlagen entlang der Dreisam verbraucht. Gerade deshalb ist es Zeit, die
seinerzeitigen Anregungen wieder aufzugreifen und zu konkretisieren.

Sicher ist es noch nicht vergessen, daß die spontane Abholzung von Bäumen und Sträuchern
im enemaligen Burgareal viel Staub in der Bevölkerung aufwirbelte und die Kritik der Fachwelt
auf den Plan rief. Es kann nicht bestritten werden, daß das unsystematische Freilegen
von Ruinen mehr Schaden hervorruft als der Verzicht auf eine Ausgrabung. Nachdem diese
Arbeiten seinerzeit jedoch in Angriff genommen wurden, sollte man heute an die Fortsetzung
mit wissenschaftlichen Mitteln und dem Ziel der fachkundigen Konservierung denken. Hierzu
wäre die Bestellung einer Sachverständigenkommission enorderlich. Damit ist auch eine Zurücknahme
des Grunbestandes verbunden, dessen Reduzierung bis auf einige markierende
Baume durch den historischen Wert der freigelegten Burganlage mehr als autgewogen wird,
ts darf daran erinnert werden, daß die Bewaldung von Burghügeln im Wesentlichen ein Ergebnis
der Romantik des 19. Jahrhunderts ist.

Die Verpflichtung zur Sichtbarmachung der Stadtgeschichte sollte jedoch keine allzugroßen
Hoffnungen auf umfangreiche Grabungs- und Konservierungsergebnisse wecken. Trotzdem
sollten die Maßnahmen durchgeführt werden, denn die 1091 von Herzog Bertold II. angelegte
Burg war die Keimzelle der Stadt Freiburg. Sie gehörte dem Donjon-Typ an, den die Bertolde
offensichtlich bevorzugten. Nur in ihren Donjon-Burgen Freiburg, Breisach und Burgdorf
haben sie nach unserem heutigen Wissen Urkunden ausgestellt. Freiburg hatte also eine
Verwaltungsburg, wenn man den Begriff der Residenz nicht verwenden will. Teile dieser
alten Zähringerburg wurden in die bastionäre Leopoldsburg der Österreicher aus der Mitte
des 17. Jahrhunderts übernommen und 1678 bis 1681 wiederum einbezogen in die Befestigungsanlagen
nach Vaubanschem Typ. Hier ist der seltene Fall gegeben, daß die Ingenieure
Vaubans eine Bergfestung mit einer befestigten Stadt verbunden haben.

Als weitere Maßnahme sollte eine parkähnliche Gestaltung der Zone zwischen Burg und
Bergkamm folgen, wobei die Grünkulisse hinter der freigelegten Burgruine erhalten bleiben
muß, im übrigen jedoch eine sinnvolle Auslichtung und ein Herausheben wertvollen
Baumbestandes erfolgen kann. Der 1900 von Oskar Geiges und A. Viesel geschaffene Bismarckturm
kann dabei zum Bezugspunkt werden. Im Zuge dieser Gestaltung können auf dem
Waldboden, evtl. weitgehend identisch mit dem Wegenetz, die Mauerzüge der Vaubanschen
Befestigungsanlagen durch Plattenbelege sichtbar gemacht werden. Vorbilder gibt es in
Thiersteinburg und Selb in der Schweiz. An einigen markanten Stellen wird man eine Freilegung
von bastionären Mauern durchführen können; mit Sicherheit am Fort de lEtoille (Salz-
büchsle) und beim Hornwerk des ehemaligen Adlerschlosses. Dadurch wird die Erlebniskraft
und der geschichtliche Wert dieser Anlage erheblich gesteigert.

An dieser Stelle sollte daran erinnert werden, daß seitens des Landschaftsschutzes keine
erheblichen und grundsätzlichen Bedenken gegen die Seilbahn zum Schloßbergrestaurant
Dattier erhoben wurden. Die Bahn soll gut frequentiert sein und sich rentieren. Es erscheint
aus dieser Sicht wohl möglich, eine Verlängerung zum Schloßbergkamm in Erwägung zu
ziehen. Die Probleme des Landschaftsschutzes und des Landschaftsbildes sind gestalterische
Fragen und lassen sich bei gutem Willen lösen. Diese Aufwertung, verbunden mit geschichtlichen
und kulturgeschichtlichen Bezügen, lassen das Gebiet vom Kamm bis zum Kanonenplatz
zu einem attraktiven und reizvollen Naherholungsbereich werden. Manch herber Verlust
in den städtischen Randgebieten kann dadurch gemildert werden. Für diejenigen Planer, die
noch immer nicht den Unterschied zwischen Naherholungs- und Wandergebieten in ihre
Überlegungen einbeziehen und glauben, mit dem Bergwald allein seien alle Fragen der
Grünversorgung gelöst, sei als Ansporn gesagt, daß vom Schloßbergkamm aus ein herrliches
Wandergebiet wesentlich besser erschlossen werden kann. Und dies, ohne die neuralgischen
Verkehrspunkte in Freiburg Umland noch mehr zu belasten.

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