Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 2651
Arbeitsgemeinschaft Freiburger Stadtbild [Hrsg.]
Freiburger Stadtbild (1974): Aufsätze - Vorschläge - Berichte
1974
Seite: 43
(PDF, 13 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/fr_stadtbild_1974-03/0043
5.00 Nachdem die vorstehenden Punkte die Existenzberechtigung und die Notwendigkeit
des Flugplatzes an seiner derzeitigen Stelle bewiesen haben, muß untersucht werden,
welche erweiterten Nutzungsmöglichkeiten für die Allgemeinheit angestrebt werden sollen.

5.01 Der zivile Teil des Flugplatzes muß im Sinne seines Freizeitwertes für eine breitere
Öffentlichkeit besser genutzt werden. Die Größe des Geländes läßt dies ohne weiteres zu.
Ggf. müßte mit den frz. Militärbehörden ein Zugang zum Flugplatz bereits in Höhe des
ehem. Lufthansa-Empfangsgebäudes an der „Hohen Brücke" (Kaiserstuhlbrücke) erörtert
werden.

5.02 Der nordöstliche Teil des Platzes wird von den frz. Stationierungstruppen nur unzureichend
genutzt. Dieser Bereich sollte mindestens teilweise der zivilen Benutzung überlassen
werden. Hier könnten Sport- und sonstige Freizeiteinrichtungen für die Allgemeinheit
geschaffen werden.

5.03 Auch ohne diesen Geländezuwachs kann der jetzige zivile Teil des Flugzlatzes besser
genutzt werden. So durch Schaffung eines größeren Freiraumes beim Flugplatzhafenrestaurant
durch Verlegung des Zaunes und Einrichtung von Sitzgruppen, Spielplätzen usw.
Ggf. läßt sich dies erst verwirklichen, wenn ein neuer Kontrollturm errichtet wurde.

5.04 Ähnliche gestalterische Maßnahmen lassen sich ohne große Kosten im Bereich der
Segelflughalle und des ehem. Institutes für Segelflugforschung durchführen.

5.05 Die privaten Flugzeughalter und die Luftsportvereine sollten mehr Öffentlichkeitsarbeit
pflegen. Dazu sollte ein Besichtungsprogramm zählen und begleitende Veranstaltungen
bei Gästebesuchen und Werbeveranstaltungen. Z. B.: bei Besuchen aus den Partnerstädten
, bei Oldtimer-Sternflügen, bei Luftschiff-Werbeflügen usw.

5.06 Halter und Vereine sollten verstärkt eigene Veranstaltungen durchführen, wie diese
bis 1966 üblich waren. Das müssen keine Groß-Flugtage sein; SpezialVeranstaltungen erfüllen
den gleichen Zweck.

5.07 Die Freiburger Flieger und Luftsportvereine wären gut beraten, wenn sie sich für den
Betrieb aller Luftsportarten auf dem Flugplatz einsetzen würden. Eine Verlegung des Segelflugbetriebes
würde für aktive wie passive Benutzer mit Mehrkosten verbunden sein. Die
Attraktivität des Freiburger Flugplatzes und damit sein Freizeitwert würden — vielleicht
sogar erheblich — beeinträchtigt.

5.08 Durch Absprachen und technische Maßnahmen, besonders nach Erstellung eines
neuen Kontrollturmes, läßt sich ein gemeinsamer Betrieb nach wie vor gewährleisten.

6.00 Als Ausweich- oder Ersatzgelände für den Freiburger Flugplatz wurden auswärtige
Flugfelder genannt. Die bisherige Darstellung hat ergeben, daß derartige Pläne weder der
gewerblichen noch der privaten Nutzung dienen können und auch einer attraktiven Freizeitnutzung
nur beschränkt entsprechen würden.

6.01 Lediglich für einen Linienluftverkehr ist Blotzheim/Basel-Mulhouse geeignet. Dieser
sollte auch von dort abgewickelt werden. Ein Linienbetrieb würde von Freiburg aus stets
unrentabel sein. Der Verkehrslandeplatz Freiburg sollte sich auf den Bedarfs- und Sportflugbetrieb
und einer gewerblichen Nutzung in diesem Rahmen beschränken.

6.02 Einer zusätzlichen Belastung des Flughafens Blotzheim durch Freiburger Sportflieger
dürften unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen, nicht zuletzt durch den im Juli 1973
in Allschwil gegründeten „Schutzverband gegen den Flughafen Basel-Mulhouse". Die Kapazitätsreserven
in Blotzheim sollen für den Linienverkehr reserviert bleiben. Daher ist es sinnvoll
, im Rahmen der Regionalplanung den Zugang und besonders die Zufahrt nach Blotzheim
von Freiburg aus entscheidend zu erleichtern und zu verbessern.

6.03 Diese Situation wird unterstrichen durch den Fortbestand des unmittelbar vor Blotzheim
liegenden Sportflugzeugplatzes Habsheim, der geschichtlich mit dem Freiburger Flugplatz
verbunden ist und heute ebenfalls noch von Militärfliegern mitbenutzt wird.

6.04 Die ferner zur Diskussion gestellte Mitbenutzung des Colmarer Flugplatzes scheitert
gleichfalls aus den bisher dargelegten Gründen. Bei aller Bejahung der europäischen Integration
sollten kommunalpolitische Belange nicht auf den multinationalen Sektor verschoben
werden, insbesondere dann nicht, wenn es sich um Einrichtungen der Infrastruktur handelt.
Wie anfällig solche internationalen Regelungen sind, haben die letzten Monate bewiesen. Der
Versorgungscharakter, der möglicherweise einem Flugplatz zukommt, sollte nicht übersehen
werden.

6.05 Außerdem zeugt es von schlechtem Stil, eine angebliche Lärmbelästigung, so man sie
selbst nicht haben will, einem freundschaftlich verbundenen Nachbarn zumuten zu wollen.

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