Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 2651
Arbeitsgemeinschaft Freiburger Stadtbild [Hrsg.]
Freiburger Stadtbild (1976-78): Aufsätze - Vorschläge - Berichte
1976-78
Seite: 10
(PDF, 14 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/fr_stadtbild_1976_78-04-05/0012
Walter Vetter:

Neue Aufgaben

für eine städtische Denkmalpflege

Die traditionelle Aufgabe der Denkmalpfleger, kunst- und kulturgeschichtlich
wichtige Bauwerke der Nachwelt zu erhalten, ist in den letzten Jahren wesentlich
erweitert worden. Zu den neuen Aspekten der Denkmalpflege zählen soziale
Symmetrie, der Ensembleschutz und die Einrichtung von Schutzzonen. Dabei
soll nicht verkannt werden, daß besonders die Belange der sozialen Symmetrie
von den Denkmalpflegern alleine nicht gewahrt werden können, sie sind lediglich
ein Element der Entscheidungshilfe. Bei dieser Frage ist die Baupolitik der
Gemeinde entscheidend: Will sie die Bevölkerungsstrukturen in den gewachsenen
Stadteilen erhalten oder will sie sie um- oder gar monostrukturieren, wie
dies bei deröffnung der Innenstädte für Handel und Gewerbe undfürEinzimmer-
Komfortwohnungen nicht nur geschehen ist, sondern entgegen allen anderen
Beteuerungen nach wie vor geschieht ?

Auch bei der Frage des Ensembleschutzes können die Denkmalpfleger nicht alleine
stehen, besagt doch das baden-württembergische Denkmalschutzgesetz,
daß derartige Schutzbereiche nurdurch örtliche Bausatzungen verankert werden
können. Auch hier die Frage an die gemeindliche Baupolitik: Will man es weiterhin
zulassen, daß ichsüchtige Architekten ohne Gefühl für Integration und Einstimmung
in einen vorhandenen Baubereich sich ihre eigenen Denkmäler dort
erstellen, wo andere Architekten-Generationen vor ihnen bereits Städtebau
betrieben haben oder ist man bereit, das individuelle Gesicht der Quartiere,
Straßen und Plätze zu erhalten und Auswechselungen nur im Einzelfalle und nur
behutsam unter Wahrung der in diesem Bereich herrschenden Maßstäblichkeit
zuzulassen?

Selbst bei der Einrichtung von Schutzzonen, die eine stärkere Rechtsqualität
haben wie der Ensembleschutz, ist man auf die Gemeinden angewiesen. Die
Schutzzone hat eine dem Einzeldenkmal vergleichbare starke Rechtsstellung,
die ein Auswechseln von Gebäuden oder Gebäudeteilen verhindert. Was beim
Ensemble zumindest im äußeren Eindruck geschützt werden soll, wird bei der
Schutzzone verpflichtend gesamtheitlich festgelegt. Hier kann es sich darum
handeln, daß ganze Gemeinden und Städte als Schutzzonen ausgewiesen werden
, wie beispielsweise Gengenbach oder die Oberstadt von Burkheim am
Kaiserstuhl.

Die Frage nach der Stellung des Denkmalpflegers in der gemeindlichen Baupolitik
ist für Freiburg offen. Die Stadt selbst, sich stets auf ihre schwache Finanzkraft
berufend, ist nur allzuleicht bereit, bauwilligen Einzelpersonen, Unternehmungen
oder Genossenschaften weitreichende Zugeständnisse zu machen, nur
um den eigenen, zugegebenermaßen engen Finanzspielraum nicht noch weiter
zu beschneiden. Hinzu kommt, daß Freiburgs Stadtplanung sich selbst als vorbildlich
darstellt und dies in gewissen Bereichen tatsächlich auch ist. Diese Situation
hat bisher keine Gemeinderatsfraktion veranlaßt, sich aktiv um eine konzeptionelle
Baupolitik für die Bereiche soziale Symmetrie, Substanzerhaltung und

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