Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 2651
Arbeitsgemeinschaft Freiburger Stadtbild [Hrsg.]
Freiburger Stadtbild (1976-78): Aufsätze - Vorschläge - Berichte
1976-78
Seite: 46
(PDF, 14 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/fr_stadtbild_1976_78-04-05/0048
Stadtratsfraktionen, mit der Bitte

um Weiterleitung an die Mitglieder des

Bauausschusses

Freiburg, den 25. 4. 1977

Stadt Freiburg als

Untere Denkmalschutzbehörde

Landesdenkmalamt, Außenstelle,
Colombistraße 4, 7800 Freiburg

Betr.: Anlage des alten Bahnhofs Wiehre an der Urachstraße
Bezug: Abbruch der Güterhalle

Sehr geehrte Damen und Herren,

ohne von den Adressaten unserer Eingabe vom 28. 6. 1976 bisher direkt unterrichtet
zu sein, entnehmen wir dem Bericht in der BZ vom 20 d. M., daß der Bauausschuß
des Gemeinderates offensichtlich bereit sei, dem Abbruch der Güterhalle zuzustimmen
.

Wir haben diese Nachricht mit Befremden zur Kenntnis genommen, zumal die
Außenstelle Freiburg des Landesdenkmalamtes noch am 10. 3. 1977 erklärte, dem
Abbruch nicht zustimmen zu wollen. Abgesehen davon, sind wir auch nicht der
Meinung, alle Entscheidungen auf höheren Verwaltungsebenen fällen oder verhindern
zu sollen. Der Freiburger Gemeinderat und seine Ausschüsse sollten stadtgeschichtliche
und stadtbildpflegende Maßnahmen aus eigener Erkenntnis im Sinne der
Eigenart des individuellen Stadtbildes und unter Beachtung der Denkmalschutzbestimmungen
im Sinne der Erhaltung selbständig treffen können.
Dieser Grundeinstellung folgend, stellen wir nachstehend all die Punkte nochmals
zusammen, die für die Erhaltung der Güterhalle und des gesamten Bahnhofsbereiches
sprechen und dessen Erhaltung zwingend erforderlich machen. Wir hoffen, damit eine
Entscheidungshilfe für die Bewahrung des Objektes zu geben.

1. Die Anlage des alten Bahnhofs Wiehre, bestehend aus Schrankenwärterhaus an
der Fürstenbergstraße, dem Bahnhofsgebäude an der Urachstraße und dem
östlich davon gelegenen Güterschuppen sind Kulturdenkmale i. S. §§2, 12 und
19 des Denkmalschutzgesetzes vom 25. Mai 1971.

2. Die Anlage ist darüberhinaus ein wichtiges Beleg zur Stadtgeschichte, zur baulichen
Stadtentwicklung und ein technisches Dokument.

3. Aus vorstehenden Gründen und Fakten ist der Abbruch nicht zu verantworten,
zumal sich Nutzungsmöglichkeiten über die am 28. 6. 1976 genannten hinaus
anbieten.

4. So haben Modelleisenbahnfreunde ihr Interesse an der Anlage bekundet und Angehörige
der Religion des Islams suchen seit einiger Zeit eine Kultstätte, die sie
mit eigenen Mitteln herrichten wollen. Für beide Zwecke wäre die Güterhalle
geeignet.

5. Im Falle der Modellclubs und Eisenbahnfreunde bestünde sogar die Möglichkeit,
das Freigelände als kleines Museum zu nutzen.

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