Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 2651
Arbeitsgemeinschaft Freiburger Stadtbild [Hrsg.]
Freiburger Stadtbild (1976-78): Aufsätze - Vorschläge - Berichte
1976-78
Seite: 49
(PDF, 14 MB)
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2.4.2.2

Die land- und forstwirtschaftlich genutzte Fläche (ist) so zu erhalten, daß Feld und
Wald als Bestandteile der Kulturlandschaft für die Erholung und den Umweltschutz
wirksam bleiben.

2.4.4

Der Wald ist so zu bewirtschaften, zu erhalten, zu schützen und zu pflegen, daß
er als Wirtschaftsfaktor, als Bestandteil der Kulturlandschaft für die Erholung und
als Vermittler sonstiger Wohlfahrtsfunktionen wirksam bleibt.

2.4.4.2

Eingriffe in den Bestand des Waldes in den Verdichtungsräumen und in andere
Wälder mit besonderen Wohlfahrtsfunktionen, insbesondere in Naherholungsräumen
, in Wasserschutz- und Quellgebieten und in erosionsgefährdeten Gebieten
sind auf das Unvermeidbare zu beschränken, Verluste sollen durch Aufforstung
von Grenzertragsböden oder Ödland und durch Eingliederung der aufgeforsteten
Flächen in den Waldverband ausgeglichen werden.

Zusammenfassend ist festzustellen, daß ein Ersatz für die verlorengegangene Erholungsfunktion
des Mooswaldes für die Bewohner von Landwasser und Freiburg-
West nicht möglich ist.

Aus der beigefügten Skizze läßt sich ersehen, welche Auswirkungen die Lärmemissionen
auf das Erholungsgebiet haben werden. Die Verlärmung durch Westrandstraße,
L 116 - neu und Industriezone Hochdorf (zugelassener Lärmpegel 70 dB(A)) wird
bewirken, daß nur noch im Sommerein schmalerstreifen entlang derGroßen Richtstatt
für die Erholung geeignet sein wird (Pegel unter 40 dB(A)). Im Winter ist der gesamte
Bereich lärmdurchflutet!

Nach dem Bodenseegutachten von Prof. Buchwald gilt der Dauerschallpegel von
40 dB(A) als Grenzwert für eine Erholungslandschaft; d. h. er legt die Grenze zwischen
Verträglichkeit und Unverträglichkeit für den Erholungswert der Landschaft fest.
Ziel der Straßenplanung muß es daher sein, den Lärm zu koppeln und nicht durch
neue Straßen zu einer Flächenverlärmung beizutragen (eine L 116 - neu würde den
Lärm im Bereich von Landwasser nur sehr geringfügig vermindern).

4. Schaffung neuer Arbeitsplätze

Auf Seite 3 führt die Verwaltung aus, daß in der Industriezone Hochdorf 8.000 Arbeitsplätze
angesiedelt werden sollen. Da es sich um Freiburger Betriebe handelt, welche
mit ihrem Stammpersonal umziehen werden, ist zu befürchten, daß durch die Umsiedlung
und die damit verbundene Möglichkeit der Anwendung rationellerer Arbeitsmethoden
eher Arbeitsplätze verlorengehen werden, als daß neue hinzukommen.
Auch das sollte bei den gesamtwirtschaftlichen Überlegungen nicht in Vergessenheit
geraten. Insofern halten wir eine Kosten-Nutzen-Analyse gerade für den Bereich
Hochdorf für ein planungsrelevantes Hilfsmittel vor allem zur Abwägung des gesamtwirtschaftlichen
Nutzens bzw. Schadens. Mit Sorge verfolgen wir die Verschlechterung
der Infrastrukturleistungen in den Mischgebieten durch vollständige Aufgabe oder
Aussiedlung von Betrieben.

5. Zusammenfassung

Vor allem aus den Ausführungen unter Punkt 3 wird ersichtlich, daß eine erneute
Diskussion um die L 116 - neu unter Einbeziehung aller neueren Erkenntnisse über

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