Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 2651
Arbeitsgemeinschaft Freiburger Stadtbild [Hrsg.]
Freiburger Stadtbild (1976-78): Aufsätze - Vorschläge - Berichte
1976-78
Seite: 52
(PDF, 14 MB)
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Stadtbevölkerung und vornehmlich von Handwerkern, seit dem hohen Mittelalter
ununterbrochen besiedelt wurde. Die zahlreichen kriegerischen Ereignisse
haben das Quartier nur unerheblich in Mitleidenschaft gezogen, der Zweite
Weltkrieg hat es ganz verschont!

4. Dieser kontinuierlichen und ungestörten Entwicklung entspricht das Erscheinungsbild
der Häuser und die Straßenräume Gerberau und Fischerau. Jahrhunderte
bürgerlicher Lebensgewohnheiten spiegeln sich in den Fassaden, ihrem Stil und
ihrer Maßstäblichkeit, ihrer Gliederung und ihrem individuellen Gesicht wider. Der
Vielgestaltigkeit und der Vielschichtigkeit der Bauwerke in den geschlossenen
Straßenräumen entspricht die Dachlandschaft von einmaligem Reiz und spannungsvoller
Abwechslung.

5. Die Häuser, insbesondere die Objekte Gerberau 12-18, sind in massivem und gut
bewohnbarem Zustand. Etagenweise Sanierung und sanitäre Verbesserungen
lassen sich unschwer einfügen, ohne daß spürbare oder gar sichtbare Eingriffe
erforderlich würden. Insbesondere dieserZustand ist es, deresdereingesessenen
Bevölkerung ermöglicht, dort zu gewohnten und zumutbaren Bedingungen weiterleben
zu können.

6. Ein Abbruch der Häuser Gerberau 12-18 würde das dargestellte Bild einer
intakten, jahrhundertealten Handwerkerstraße zerstören und die soziale Symmetrie
des Quartieres beseitigen.

7. Insbesondere die Erhaltung des sozialen Gefüges ist derzeit Anliegen aller ernsthaften
Stadtplaner. Es ist nicht einzusehen, weshalb man sich in der Universitätsstadt
Freiburg dieser Erkenntnis verschließen will.

8. Es muß Aufgabe einer verantwortungsbewußten Stadtplanung und eines entsprechenden
Gemeinderates sein, nach der Monostrukturierung der Innenstädte
durch Handels- und Verwaltungsbetriebe einerweiteren Monostrukturierung durch
eine finanziell einseitig ausgerichtete Appartementhausgesellschaft vorzubeugen.

9. Die Anlage von Appartementhäusern und die damit verbundenen Tiefgaragen
würden eine unzumutbare Verkehrsverdichtung an der Grenze des für den Indivi-
dualverkehr gesperrten Altstadtbereiches mit sich bringen, die möglicherweise
den Bau der für die Allgemeinheit vorgesehenen und anzustrebenden Tiefgarage
unter dem Augustinerplatz verhindern würde.

10. Sollten sich die Adressaten dieses Antrages mit dem Inhalt nicht oder nur teilweise
identifizieren können, so wäre zu berücksichtigen, daß das Haus Gerberau 8 ein
kultur- und kunstgeschichtliches Einzeldenkmal i. S. §§ 2 und 12 DSchG darstellt.
Das Doppelhaus 16/18 ist u. E. ein Baudenkmal i. S. § 2 Denkmalschutzgesetz als
Bauwerk des Renaissance-Historismus. Nach der Auswechselbarkeits-Theorie bei
Gesamtanlagen gem. § 19 DSchG, könnten dann höchstens die Häuser 12-14 ersetzt
, d. h. im Ensemble ausgewechselt werden, wobei der Umgebungsschutz für
das Haus Nr. 8 (barockes Einzeldenkmal) zu beachten ist.

„Ohne Unterschiede macht die Gleichheit keinen Spaß"
Dieter Hildebrandt „Versicherungswirtschaft", 22/1977,15.11. 77

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