Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 2651
Arbeitsgemeinschaft Freiburger Stadtbild [Hrsg.]
Freiburger Stadtbild (1976-78): Aufsätze - Vorschläge - Berichte
1976-78
Seite: 59
(PDF, 14 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/fr_stadtbild_1976_78-04-05/0061
Vom 29.9. 1977

Resolution zur Erhaltung der Fabrikstraßenbrücke
in Freiburg

Mit Bestürzung haben wir der Mitteilung in der BZ vom 14. 9. 1977 entnommen,
daß ernsthafte Pläne bestehen, die Fabrikstraßenbrücke nicht zu renovieren, sondern
sie durch einen Neubau zu ersetzen. Begründet wird das Vorhaben u. a. damit, daß
„die Lastwagen auf dem kürzesten Weg die Betriebe an der Kartäuserstraße erreichen
müßten".

Weder aus städtebaulichen noch aus denkmalpflegerischen Gründen halten wir eine
solche Maßnahme für vertretbar. Die Begründung spricht auch allen neuzeitlichen,
städtebaulichen Vorstellungen Hohn. Oberstes Ziel muß die Beruhigung des Wohngebietes
Runzstraße/Oberau sein. Diesem Ziel dient gerade eine Brücke, die dem
Lastwagenverkehr nicht oder nur beschränkt dienen kann. Dem Schwerverkehr ist
ohne weiteres der geringe Umweg über die neu ausgebaute Schwabentorbrücke
oder über die Ebneter Brücke zuzumuten.

Einmal mehr zeigt dieser Vorgang das offensichtliche Fehlen eines städtebaulichen
Gesamtkonzeptes für Freiburg. Dadurch sieht jede der städtischen Baubehörden ihr
Anliegen als das wichtigste an und auch private Bauvorhaben erhalten einen Stellenwert
, der ihnen nicht zukommt. Hierbei denken wir besonders an die Gerberau und
an die Erbprinzenstraße. Wie seit den Jahren 1969/1970 nicht mehr, mußten wir in
den letzten Monaten auf Bauvorhaben hinweisen, die u. E. erkennen lassen, daß
neuzeitliche Erkenntnisse des Städtebaus und die Ergebnisse des Denkmalschutzjahres
1975 in Freiburg nicht berücksichtigt werden. Selbst die konsequente Anwendung
neuer oder novellierter Bundes- und Landesgesetze für das Bauwesen
wird vermißt, desgleichen das Durchsetzen der Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes
. Daraus folgert der Verzicht auf Substanzerhaltung und Bewahrung der
sozialen Symmetrie. Es erscheint uns dringend geboten, die Stadtbildpflege aus dem
deklamatorischen Bereich hinaus in die praktische Anwendung überzuleiten.
Nach den städtebaulichen und stadtplanerischen Grundüberlegungen und den entsprechenden
Einzeleinwendungen im ersten Teil dieses Briefes dürfen wir zum
denkmalpflegerischen Teil des Problemes darauf hinweisen, daß ein Abbruch der
Fabrikstraßenbrücke u. E. ungesetzlich wäre. Bei dem Brückenbauwerk handelt es
sich einwandfrei um ein Kunst- und Kulturdenkmal i. S. § 2 Denkmalschutzgesetz.
Im einzelnen wird dies wie folgt belegt:

1. Die Fabrikstraßenbrücke ist ein originelles und originäres Werk des Jugendstils,
das in seiner Ausformung seinesgleichen in Südbaden sucht.

2. Erbaut wurde die Brücke 1901-1902 nach einem Entwurf des Freiburger Tiefbauamtsdirektors
Max Buhle. Die Originalzeichnungen im Freiburger Stadtarchiv
deuten darauf hin, daß es sich um einen eigenständigen und eigenhändigen
Entwurf Bühles handelt.

3. Das Brückengeländer ist ein exemplarisches Beispiel des floralen Jugendstils
und daher für die Wissenschaft von besonderer Bedeutung.

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