Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 2651
Arbeitsgemeinschaft Freiburger Stadtbild [Hrsg.]
Freiburger Stadtbild (1981): Aufsätze - Vorschläge - Berichte
1981
Seite: 53
(PDF, 16 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/fr_stadtbild_1981-06/0055
Wir würden es begrüßen, wenn die Stadt Freiburg, Gemeinderat und Bauverwaltung,
unsere Vorschläge zustimmend aufnehmen würden und sich eine baldige Realisierung
unserer Vorstellungen bewirken ließe.

Vom 27. 2. 1979

Betr.: Martinsbild am Martinstor

1. Stadtplanungsamt und Denkmalamt hatten übereinstimmend vorgeschlagen,
anstelle des Martinsbildes die Wappentafel mit dem römisch-deutschen Doppeladler
anzubringen, die derzeit in der Umfassungsmauer des Augustinergartens
eingelassen ist. Mittelalterliche Stadttore hätten einen derartigen Doppeladler
aufgewiesen und jene Sandsteinplatte stamme von der früheren Rempartkaserne.

Der Hinweis mit den Doppeladlern an Stadttoren gilt in der Regel nur für Reichsstädte
. Außerdem war in diesen Fällen der Reichsadler an der nach außen gewandten
Torfassade aufgetragen. Obwohl also eine solche Lösung bedenklich
ist, hatten wir Gelegenheit genommen, einzelnen Mitgliedern des Bauausschusses
die Anbringung der Sandsteintafel an der Außenseite, also an der Südseite
des Martinstores, vorzuschlagen, eine Empfehlung, der der Bauausschuß gefolgt
ist.

Unverständlich ist der Hinweis, daß die Sandsteinplatte von der Rempartkaserne
stammen würde. Bisher ging die Freiburger Geschichtsschreibung übereinstimmend
davon aus, daß jene Platte mit dem barocken Doppeladler, die aus dem
Mösle zur Stadt führende Wasserleitung abgedeckt habe. Wenn hier neue geschichtliche
Fakten präsentiert werden, so ist es das Mindeste, daß die Quelle
zum Zwecke der Nachprüfbarkeit angegeben wird.

2. Die beiden Vertreter des Stadtplanungsamtes haben sich nachdrücklich dafür
ausgesprochen, auf das Martinsbild zu verzichten, da man »keine Leiche am Tor
haben wolle«, eine makabere und wenig sachverständige Äußerung, die sich aus
den Entwurf des Martinsbildes bezogen hat, und die im Laufe der Diskussion in
»schöne Leiche« abgeändert wurde. Man versäumte nicht zu betonen, daß das
Landesdenkmalamt ein solches Vorgehen nicht befürworten würde, da es Auffassung
der Denkmalpflege sei, untergegangene Werke nicht wieder herzustellen.

Die unqualifizierte Äußerung, einen Künstlerentwurf als »Leiche« zu bezeichnen,
wäre vor allem dann gefährlich und würde irreparablen Schaden anrichten, wenn
sie einem Laiengremium gegenüber gemacht worden wäre, was im Falle des
Freiburger Bauausschusses gottseidank nicht zutraf: Seinen Mitgliedern blieb die
Diktion des Vortrages nicht verborgen! Wir müssen jedoch schärfsten Widerspruch
dagegen anmelden, daß verantwortliche Vertreter der städtischen Bauverwaltung
Künstlerentwürfe in derartiger Weise abqualifizieren. Dabei ist es unerheblich
, ob es sich um das Werk eines Lebenden oder um das eines Verstorbenen
handelt. Jeder ernstzunehmende Künstler, auch in neuester Zeit, kann gar

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