http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/fr_stadtbild_1981-06/0071
Herrn Bürgermeister
Dr. Sven Graf von Ungern-Sternberg
Rathausplatz, 7800 Freiburg
Freiburg, den 24. 11. 1978
Herrn Hauptkonservator
Dr. Wolfgang Stopfel
c/o Landesdenkmalamt
Colombistraße 4, 7800 Freiburg
Betr.: Bebauungsplan Schloßmatte in Opfingen/St. Nikolaus
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Hauptkonservator,
es widerstrebt uns eigentlich, Vorstellungen gegen bereits rechtskräftig gewordene
Bebauungspläne zu erheben. Zugegebenermaßen waren wir durch die verbesserte
Informationspolitik der Stadt Freiburg in den vergangenen Jahren auch immer weniger
genötigt, Einwände gegen bereits vollzogene Maßnahmen zu entwickeln.
Der im Begriff genannte Bebauungsplan veranlaßt uns jedoch nachträglich gravierende
Bedenken vorzutragen, deren Bestehen uns bis vor kurzem unbekannt geblieben
waren. Die uns in den letzten Wochen von den Anwohnern bekanntgegebenen
Fakten und die Tatsache, daß das Planfeststellungsverfahren erst eingeleitet wird,
veranlaßt uns jedoch, den Bebauungsplan erneut zur Diskussion zu stellen.
In mehreren Begehungen hat unser Vorstand in den vergangenen Wochen im Einvernehmen
mit der Bevölkerung die Situation vor Ort geprüft und dabei die Beeinträchtigungen
erkannt, die der Bebauungsplan für das Wasserschloß St. Nikolaus
und den Meierhof in der Schloßgasse ergibt. In diesem Zusammenhang dürfen wir
Sie bitten, folgende Vorstellungen, die von den Gremien unseres Vereins entwickelt
und beschlossen wurden, zu prüfen und die Möglichkeiten ihrer Erfüllung aufzuzeigen
:
1. Der im Bebauungsplan Schloßmatt vorgesehene innere Bebauungsbereich um
das Wasserschloß/Badhof entfällt ersatzlos.
2. Hilfsweise wird beantragt, den inneren Baubereich weiter nach außen zu ziehen
und anstelle der Flachdächer Dachkonstruktionen mit mindestens 38 Grad Neigung
vorzuschreiben.
3. Auf den Bau einer besonderen Erschließungsstraße für das Neubaugebiet
Schloßmatte/Badhof wird verzichtet und dafür die jetzige Zufahrtsstraße Schloßgasse
in ihrem nördlichen Bereich besser ausgebaut.
4. Da sich der Ausbau der Zufahrt nur auf den nördlichen Teil erstreckt, kann der
Straßenbereich »Auf der Linge« einschließlich dem südlichen Teil der Schloßgasse
unverändert bleiben.
5. Diese Maßnahme würde ausreichen, den durch das Neubaugebiet entstehenden
Verkehr zu bewältigen und darüber hinaus sicher-steilen, daß der Meierhof des
alten Wasserschlosses, der heutige Jennehof, nicht abgebrochen werden muß.
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