Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 2651
Arbeitsgemeinschaft Freiburger Stadtbild [Hrsg.]
Freiburger Stadtbild (1984): Aufsätze - Vorschläge - Berichte
1984
Seite: 18
(PDF, 22 MB)
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und Grunderwerb durch die ländliche Bevölkerung auswirkten. Die Stadtgemeinde
und der einzelne Bürger konnten über unbelasteten Grundbesitz verfügen (ohne
Minderung der persönlichen Freiheit), ja eine Stadt konnte wie der Adel grundherrliche
Rechte über Bauernland erwerben und ausüben und so eine städtische Territorialherrschaft
ausbilden.

Diese eindeutige Abhängigkeit der Dörfer von dem Wohlwollen der Stadt in bezug
auf die Waldnutzungen - die Stadt nahm damit die Stellung eines Obermärkers ein,
dem die Verteilung und Zuweisung von Nutzungsmöglichkeiten im Wald unterstand -
wird verständlich, wenn wir kurz die Herrschaftsverhältnisse in den Orten um Freiburg
im 13. und 14. Jahrhundert betrachten.

Adelhausen und Wiehre verloren im Laufe des 13. und 14. Jahrhunderts ihre Selbständigkeit
und wurden Bestandteile der Stadt. Wiehre gehörte nachweisbar 1282
zur Stadt, das Dorf Adelhausen spätestens ab 1368, der restliche Bann von Adelhausen
wurde endgültig 1412 in den Stadtbezirk eingegliedert. Betzenhausen kam
wahrscheinlich im 13. Jahrhundert an die Grafen von Freiburg. Im 14. Jahrhundert
ging die Ortsherrschaft auf die Freiburger Bürger über, und 1381 kaufte die Stadt das
Dorf auf. Die Bewohner von Betzenhausen blieben in grundherrlicher Abhängigkeit
von der Stadt, sie erhielten nicht (wie z. B. die von Adelhausen, Wiehre und Herdern)
das Bürgerrecht.

In Günterstal war das dortige Kloster alleiniger Grund- und Gerichtsherr, das wiederum
dem Kloster St. Peter unterstand. Aber bereits Anfang des 14. Jahrhunderts
gehörten die meisten Waldungen auf GUnterstäler Bann der Stadt.

Haslach war im 14. Jahrhundert (von 1296 bis 1368) - wie das gesamte Reichsgut
der Herrschaft Zähringen - in den Händen der Grafen von Freiburg. Auch hier konnte
die Stadt Einflüsse geltend machen, denn die Grafen waren bei Stadt und Bürgerschaft
stark verschuldet (z. B. mußten die Grafen das Dorf Lehen, das auch ehemals
Reichsgut war, 1310 an einen Freiburger Bürger verkaufen).

Herdern ging 1218 beim Aussterben der Herzöge von Zähringen an die Grafen
von Freiburg und später an die Grafen von FUrstenberg über. Zu Beginn des 15. Jahrhunderts
kam das Dorf nach und nach (1408,1428) in den Besitz Freiburger Bürger,
dann in den der Deutschordenskommende, die 1457 das gesamte Dorf an die Stadt
verkaufte. 1538 löste die Stadt die letzten Vogtei-Rechte der Grafen von Fürstenberg
ab und wurde damit voller Eigentümer. Herdern wuchs bald sehr eng mit Freiburg
zusammen. 1806, als die Gemeinden ihre Selbständigkeit erhielten, blieb Herdern
mit Freiburg vereinigt. Die Bewohner waren bereits 1457 rechtlich mit den Freiburger
Bürgern gleichgestellt worden.

Lehen wurde im Jahr 1587 von den Erben des Freiherrn Ulrich von Stadion an Freiburg
verkauft. Das Dorf blieb bis 1806 im Besitz der Stadt.

Über Littenweiler hatten vom 13. bis 16. Jahrhundert Freiburger Patrizierfamilien
die Dorfherrschaft inne. Dann wurde der Ort geteilt, einen Teil besaß das Deutschordenhaus
in Freiburg, den anderen die Herren von Sickingen.

Wendlingen und Uffhausen, die später mit Hartkirch die Gemeinde St. Georgen
bildeten, kamen um 1380 nur kurz in den Besitz des Freiburger Schultheißen Hamann

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