Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 2651
Arbeitsgemeinschaft Freiburger Stadtbild [Hrsg.]
Freiburger Stadtbild (1984): Aufsätze - Vorschläge - Berichte
1984
Seite: 23
(PDF, 22 MB)
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stehen gelassen. Grenzbäume durften nur im Einverständnis beider Gemeinden
gefällt und mußten sofort durch einen Baum oder einen Stein ersetzt werden.

Die Grenzsteine tragen im Kopf eine Einkerbung, die den Verlauf der Grenzlinie darstellt
. Die Grenzsteine stehen in der Regel stets genau auf der Grenze. Bei der einfachen
Vermarkung werden die Grenzsteine so gesetzt, daß ihre über die Peilstriche
gezogene Verbindungslinie zwischen den eingemeißelten Punkten genau auf der
Grenzlinie verläuft. Die Grenzlinie kann deshalb nie eine Bogenlinie sein, sondern
nur eine mehr oder weniger oft geknickte Gerade. Verläuft die Grenze geradlinig, so
werden die Zeichen so gesetzt, daß man von einem Stein aus den anderen sehen
kann. Eine bestimmte Entfernung zwischen zwei Grenzsteinen gibt es im allgemeinen
nicht. Alle Grenzsteine sind durchgehend numeriert, oft sogar doppelt hin und zurück,
je nach dem Willen der beteiligten Gemeinde, wobei die laufende Nummer auf der
Seite gegen den vorangehenden Stein und die Jahreszahl gegen den nächsten Stein
eingemeißelt sein können.

Bei der Kennzeichnung der G renzsteine sind zwei Hauptarten zu unterscheiden, nämlich
Schriftzeichen und bildliche Zeichen. Die Schriftzeichen dürften im wesentlichen
als die jüngeren Zeichen anzusehen sein, weil die Kunst des Lesens nur langsam sich
ausbreitete. Meist wurden jedoch auf die Grenzsteine die Anfangsbuchstaben der
Namen der Dörfer eingeschlagen.

Besonders interessant ist die Kennzeichnung der Grenzsteine durch Wappen, man
spricht insoweit von sogenannten Wappensteinen. Ein Grenzstein wird nicht nur für
kurze Zeit gesetzt. Er soll Generationen überdauern und stets aufs Neue zeigen, wo
die Vorfahren die Grenze festgesetzt haben. Zur Erhöhung der Zuverlässigkeit der
Grenzfestsetzung dienen sichtbare und unsichtbare Beifügungen zu den Grenzsteinen
.

Die »Verzeugung« der Grenzsteine, d. h. ihre Beurkundung durch geheime Unterlagen
und Beigaben, ist eine Sitte, die wir in weiter Verbreitung bei verschiedenen
Völkern finden und die wir durch rund zwei Jahrtausende bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts
verfolgen können. Die Grenzzeugen sollten für lange Zeit Zeugniswert und
Beweiskraft bei Streitigkeiten haben. Sie mußten deshalb unverweslich sein. Zunächst
verwendete man natürliche Zeugen, z. B. Kohle, Holzkohle, Asche, Schlacke, Scherben
, Glas, Ziegel, Steine, Kalk, Eierschalen, Knochen.

Die weitere Entwicklung führte dazu, daß man Grenzzeugen eigens herstellte. Dadurch
wurde die Sicherheit gegenüber Fälschungen erhöht. Natürlich mußten die
künstlichen Grenzzeugen auch aus unverwüstlichem Material bestehen. In der Regel
wurden sie aus gebranntem Ton, unglasiert oder glasiert hergestellt.

Weiter kam Porzellan, Glas, Kunststein, Blei, Zinn oder Zink vor. Es waren oft flache,
viereckige Blättchen. Gelegentlich hatten sie die runde Form von Siegeln oder Münzen
.

Zur Unterscheidung trugen diese Stücke Buchstaben, Jahreszahlen, Wappen und
sonstige Zeichen, ähnlich den Grenzsteinen selbst. Auch Freiburg verwendete ein
Wappen.

Die Grenzunterlagen und Beilagen hatten vor allem den Zweck, den Grenzstein vom

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