Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 2651
Arbeitsgemeinschaft Freiburger Stadtbild [Hrsg.]
Freiburger Stadtbild (1984): Aufsätze - Vorschläge - Berichte
1984
Seite: 26
(PDF, 22 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/fr_stadtbild_1984-07/0028
wurde mit Totschlag gedroht, wenn sie nicht sofort verschwinden. Der Auftraggeber
Caluri erstattete an die Regierung Anzeige. Er machte den Holzhausern den Vorwurf
»schon 1748« Gewalt angewendet zu haben. Als Neutraler mußte Feldmesser Krankel
der Regierung über den Vorfall berichten. »Die Gemeinde Hochdorf bestellte mich,
zufolge der Allerhöchsten Anordnung ihren Bann abzumessen, und zeigte mir daher
in meiner Operation all und jene Bannscheidungssteine und unter anderem auch
jene, welche teils sehr alt und groß an der Bannscheide bei Holzhausen an einem
Wald hergesetzt waren.

Als ich nun am 6. dieses Monats um Mittag dahin kam, meine Operation fortzusetzen,
kamen eine beträchtliche Anzahl Holzhauser Bauern, welche der Vogt anführte, in
zerteilten Häufen mit Brügeln und Mistgabeln bewaffnet ganz stürmisch auf uns hergelaufen
. Sie umzängten mich und den herrschaftlichen Jäger besonders, welcher im
Namen derselben und der Gemeinde Hochdorf zu meinem Dienst und Auskunft dienen
mußte, unter fürchterlichen Drohungen totzuschlagen und mit rauhesten Worten,
was das für eine Raison sei, daß man sie wegen dieser Abmessung nicht befragte,
das sei ihr Bann. Wir sollten uns also gleich hinwegpacken, schlagen gleich eins
meiner Barth-Piquet entzwei und wollten über meine anderen Instrumente her, welche
repariert werden müssen. Wenn ich nicht auf die gütigste Art mit ihnen geredet hätte,
würde es mir ohne Zweifel samt denen, welche da zu meinem Dienst waren, übel
ergangen sein. Ich stellte ihnen für, daß ich nicht ein Particular für mich, sondern
als ein von der hohen Landfürstlichen und Landständischen Commission verpflichteter
und von der Gemeinde Hochdorf bestellter unparteiischer Feldmesser dazu-
gegen sei, der bei einer vorhandenen Bannstrittigkeit zu keinerteils projudiz messe,
sondern das Strittige mittels einer besonderen Nota auf der Karte anmerken werde.
Dieses vermochte endlich so viel bei ihnen, daß ob ich mich schon eines weiteren
fortzumessen nicht unterstehen dürfte, dennoch ihren Wut in keine Tätlichkeiten ausgebrochen
, sondern gleichwohl bei Ausstoßung einer Menge zänkischer Worte und
Drohungen geblieben ist.

Wir wichen endlich gern, und bei dem Auseinandergehen ließen sie sich vernehmen,
daß sie es uns gleichsam beneiden ohne rechtschaffen erschlagen zu sein. Von
ihnen gehen zu lassen, trösten sich aber mit dem, daß wenn wir wieder kommen
werden, solches schon zu ersetzen und uns recht unsauber nach Haus schicken
werden. Und dies ist es, was ich von diesem Vorfall meinerorts sicher an Händen
gebe, und wo es erforderlich, solches auch eidlich behärten kann.«
Freiburg, den 8. November 1770
Joseph Kränkel

Zu der im Breisgau allergnädigst angeordneten Bannmessung eidlich verpflichteter
Feldmesser

Die Holzhauser Rädelsführer wurden am 4. Januar 1771 auf der Regierungsbehausung
verhört. Das ganze Verhör ist schriftlich festgehalten. Der Tatbestand wird entsprechend
verglichen. Die Holzhauser bezeichnen es als »zufälliges Zusammentreffen
« im Wald und hatten Ausreden. Der Untersuchungsbeamte (Dr. Schuh) vergleicht
die Aussagen und macht an die Kammer einen Urteilsvorschlag: »Turmstrafe
wäre angemessen, da wiederholte Gewaltanwendung.« Am 26. Februar ergeht das
Urteil an die Gemeinde Holzhausen. Sie wird zu 70 Gulden Geldstrafe verurteilt. Da-

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