Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 2651
Arbeitsgemeinschaft Freiburger Stadtbild [Hrsg.]
Freiburger Stadtbild (1984): Aufsätze - Vorschläge - Berichte
1984
Seite: 90
(PDF, 22 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/fr_stadtbild_1984-07/0092
Herausragendes Element des Herrenhauses ist seine Beziehung zum nördlichen
Wirtschaftshof, der 3-flügelig und achseal angeordnet ist. Herrenhaus und Ökonomieteil
bilden eine untrennbare baugeschichtlich und kunsthistorische Einheit von überregionaler
Bedeutung. In ihrer Geschlossenheit und baukünstlerischen Ausformung
sucht sie ihresgleichen im Breisgau und darüber hinaus.

Wir bitten Sie daher, alle Anstrengungen zu unternehmen, um diese überragende
Stellung des Schloß-Ensembles in der südwestdeutschen Kunstgeschichte und in der
Landschaft des Breisgaues auf die Dauer zu schützen und zu sichern. Die Stadt
Breisach, die durch die Gemeindereform einen beachtlichen Zuwachs an Fläche und
Einwohner zu verzeichnen hat, müßte sich glücklich schätzen, in Ergänzung zu ihrer
eigenen großen mittelalterlichen Bautradition dieses herausragende Kunstwerk auf
ihrer Gemarkung erhalten zu wissen. Die Erhaltung des Bau-Ensembles wird damit
auch zu einem Beleg dafür, daß die einstige politische und territoriale Macht der
Stadt Breisach geistig in unser Jahrhundert hinein weiterwirkt.

Es gibt für uns keine vernünftigen Gründe, die das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
als Untere Denkmalschutzbehörde und die übergeordneten Dienststellen
veranlassen könnten, diese historischen und baugeschichtlichen Bezüge
nicht zu erkennen und im Sinne der Landesverfassung zu würdigen und zu schützen.

Hinsichtlich der Nutzung des Ökonomieteiles können wir uns vorstellen, daß sowohl
die bisherige Verwendung erhalten bleibt, als auch eine höhere und damit verdichtete
, jedoch dessenungeachtet qualitätsvolle Nutzung durch einen mit Sachverstand
und Stilgefühl durchgeführten Umbau für Wohnzwecke erreicht werden kann.
Hierzu gibt es zahlreiche Beispiele in Mitteleuropa. Sie setzen allerdings den konsequenten
Willen der Betroffenen voraus, so zu verfahren, als auch die Verpflichtung
eines qualifizierten Architekten. Die derzeitige Substanz der Bauten läßt eine veränderte
Nutzung ohne überdimensionierten Kostenaufwand zu. Alle anderen Fragen
lassen sich durch den Einsatz neuzeitlicher technischer Hilfsmittel, verbunden mit
einem hohen Maß an Geschmack und Sensibilität, lösen.

Was die weitere Nutzung des übrigen Areals anbelangt, so können wir uns vorstellen
, daß auf der Basis des bereits verabschiedeten Bebauungsplanes durch eine
qualifizierte Architektur und eine der Umgebung angepaßten Bauweise sowie einer
dem Schloßbereich adäquaten Bepflanzung eine akzeptable Lösung erreicht werden
kann. Die auf diese Weise herbeigeführte Vermarktung des Areals sollte ausreichen,
alle Kräfte auf die komplette Erhaltung der Schloßanlage zu konzentrieren.

Wir würden es begrüßen, wenn wir mit unserer heutigen Darstellung, die aus der
auch in der Öffentlichkeit anerkannten Verantwortung für unsere Region heraus entstanden
ist, eine Entscheidungshilfe zu Gunsten des Objektes geben konnten und
wünschen Ihnen nicht nur eine glückliche Hand, sondern auch den notwendigen
Sachverstand für eine die Schloßanlage erhaltende Entscheidung.
12. Juli 1983 Walter Vetter

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