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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/fr_stadtbild_1987-08/0016
und Walther angehören.- Die Straßenbahndirektion teilt mit, daß bei der Beurteilung der Frage
, ob für die Schauinslandbahn eine Zahnradbahn oder eine Standseilbahn zu wählen ist,
einerseits die zu stellenden Anforderungen bezüglich der Leistungsfähigkeit, andererseits vor
allem die vorliegenden Geländeverhältnisse in Betracht zu ziehen sind. Der Schauinsland
hat, bei dem Zugang von Günterstal aus, nirgends steile Abhänge mit gleichmäßiger Steigung,
die den Bau einer kurzen steilen Standseilbahn gestatten. Eine Standseilbahn kann hier
gegenüber der Zahnradbahn nicht in Erwägung gezogen werden, da 1) ihre Streckenlänge
fast ebenso lang werden würde, 2) ihre Leistungsfähigkeit geringer ist, 3) eine Leistungssteigerung
nur durch Unterteilung der Strecke in zwei Sektionen möglich ist, bei der die Fahrgäste
dann zweimal umsteigen müssen, und 4) eine Standseilbahn sich nicht so an das Gelände
anpassen kann und daher viele und große Kunstbauten erfordert.

5.4.1911: Der Stadtrat ist mit dem Bau einer elektrischen Eisenbahn auf den Schauinsland
grundsätzlich einverstanden und genehmigt den mit Ing. Peter abgeschlossenen Vertrag
nebst den Plankosten von 25 000.-M zur Gewinnung eines baureifen Projektes.

7.4.1911: Prof. Benoit legt eine Projektstudie für eine Luftseilbahn in zwei Sektionen vor,
welche am Forsthaus beginnt und nördlich vom Rasthaus auf dem Schauinsland endet. Bei
starkem Verkehr wird im Abstand von 50 m hinter der ersten Kabine eine zweite Kabine angehängt
. Es sind zwei Trag- und drei Zugseile vorgesehen. Bahnlänge 2 700 m, Hubhöhe
700 m, Geschwindigkeit 2.5 m/sec, Fahrzeit pro Teilstrecke 9 Minuten x 2 plus Umsteigezeit
3 Minuten = 21 Minuten, Günterstal-Schauinsland 50 Minuten, Fassungsraum pro
Kabine 25-30 Sitzplätze, Leistung je Richtung 250-300 Personen in der Stunde, Baukosten
445000.-M. Die Kabinen sind mit Signal- und Telephonanlagen nach den Stationen hin
ausgerüstet.

8.4.1911: Die Vertreter der Hexentalgemeinden und von Todtnau schlagen in Eingaben vor,
die Trasse der Schauinslandbahn bis Biezighofen durch das Hexental zu legen und über den
Gerstenhalm und die Holzschlägermatte zum Schauinsland zu führen.

18.4.1911: Die Straßenbahndirektion stellt fest, daß die Schauinslandbahn mit der nach dem
Hexental und nach Todtnau nicht verbunden werden soll, da der Bau sonst wohl um Jahre
verzögert wird. Die von Todtnau vorgeschlagene Trasse über St. Ulrich würde eine längere
Linienführung von 5000 m Adhäsions- und 1000 m Zahnradstrecke sowie einen Mehraufwand
von 500000.-M erfordern. Auch die von den Hexentalgemeinden vorgeschlagene
Strecke über den Gerstenhalm wäre nicht viel kürzer. Neben der erhöhten Fahrzeit bis zu
90 Minuten bis zum Gipfel ist bei der Höhenlage der beiden Trassen auch mit großen Schwierigkeiten
bei der Freihaltung der Bahn von Schnee zu rechnen. Die Schauinslandbahn muß,
wenn sie ihren eigentlichen Zweck einer kurzen, bequemen und billigen Verbindung der Stadt
mit dem Schauinsland in vollem Maße genügen soll, dem allgemeinen und beliebtesten Touristenwege
folgen, der von Günterstal durch das Bohrertal über den Friedrichshof nach dem
Schauinsland führt. Eine Bahn durch das Hexental und über St. Ulrich würde dieser Forderung
nicht genügen, da sie einen erheblich größeren Weg zurücklegen und auch einen
größeren Aufwand an Bau- und Betriebskosten erfordern müßte. Dementsprechend wären
auch die Fahrzeit und der Fahrpreis höher. Die Stadt Todtnau wird ihren Anschluß nach
Freiburg über den Schauinsland und die geplante Bergbahn über den Friedrichshof suchen
müssen, was für diese Bahn nur von Vorteil wäre.-

Auch das Seilschwebebahnsystem empfiehlt die Straßenbahndirektion nicht, da das zweimalige
Umsteigen, welches bei Weiterführung nach dem Feldberg oder nach Todtnau noch

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