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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/fr_stadtbild_1987-08/0038
wird, so rechnet der Stadtrat damit, daß für ein solches Unternehmen, welches den Rahmen
der von einer Stadt zu lösenden Aufgaben übersteigt und eine sonst der Allgemeinheit zufallende
Leistung übernimmt, auch eine Unterstützung durch den Staat in außergewöhnlichem
Maße erwartet werden darf. Dabei ist zu berücksichtigen, daß durch die Schaffung dieses zusammenhängenden
Verkehrsweges von Freiburg nach Basel die lebhaften Handels- und
Verkehrsbeziehungen des gewerbereichen und stark bevölkerten Wiesentales, die bisher in
Ermangelung eines Anschlusses nach Norden größtenteils der Schweiz zuflössen, teilweise
sicher wieder in das Inland hereingezogen werden. Schließlich ist das geplante Bahnnetz
auch für die wirtschaftliche Entwicklung des ganzen südlichen Schwarzwaldes sowie zur Belebung
des Sommer- und Wintersport-Verkehrs und für die Zwecke der Landesverteidigung
von größter Bedeutung. Das Unternehmen kann daher nur bei Gewährung eines beträchtlichen
Staatszuschusses zustande kommen. Die Stadt muß sich zur Deckung eines Betriebsausfalles
bis zu 50 000.-M pro Jahr verpflichten.

13.5.1914: Das Großherzogliche Ministerium der Finanzen - Eisenbahnabteilung - in Karlsruhe
kann weder eine Entschließung treffen noch an den Landtag herantreten, bevor nicht ein
baureifes Projekt vorliegt, durch welches die Baukosten, Rentabilität, Streckenführung und
Leistungsfähigkeit der Bahn ersichtlich sind. Diese Unterlagen sollen auch über die der Bahn
zukommende Bedeutung für den allgemeinen Verkehr Aufschluß geben. Das Ministerium ist
jedoch unter dem Vorbehalt späterer Anrechnung bereit, sich mit 10 000.-M Zuschuß an den
Projektkosten zu beteiligen.

15.5.1914: Ministerialdirektor Schulz und Ministerialrat Wolpert vom Ministerium der Finanzen
teilen Oberbaurat Eitner in einer Unterredung mit, daß die Regierung weder eine Entschließung
noch eine grundsätzliche Stellungnahme zum geplanten Bahnprojekt abgeben
kann, bevor nicht ein endgültiges wohlausgearbeitetes Projekt vorliegt. Zunächst soll ein baureifes
Projekt von einem mit möglichst reicher Erfahrung auch im Betrieb solcher Bahnen ausgestatteten
Schweizer Ingenieur aufgestellt werden.

17.6.1914: In der Sitzung der Badischen Ständekammer wird die Beteiligung an den Projektkosten
in Höhe von 10 000.-M für ein baureifes Projekt bewilligt.

20.7.1914: In einer Besprechung mit Oberbürgermeister Dr. Thoma wünschen Pfarrer Müller
und Bürgermeister Sumser von St. Ulrich, daß die Strecke der Schauinslandbahn möglichst
nahe am Ort vorbeiführt, wobei eine Haltestelle bei der Eduardshöhe vor dem Kaltwasser eingerichtet
werden kann. Sie erklären, daß die Gemeinde bereit ist, das dafür benötigte Gelände
im St. Ulricher Wald am Kaltwasser längs der Stadtgrenze kostenlos abzutreten.
Dr. Thoma erwidert, daß diese Trassenführung voraussichtlich in Betracht gezogen wird.
Oberbaurat Eitner teilt mit, daß die S.E.G. das generelle Projekt bis Ende Juli vorlegen wird.

28.7.1914: Die Straßenbahndirektion teilt mit, daß sie nach wie vor der Auffassung ist, daß vor
allem eine Entscheidung über die Annahme oder Nichtannahme des Vertrages mit der S.E.G.
hätte getroffen werden müssen oder getroffen werden müsse, da dieser Vertrag die Voraussetzung
für die Erlangung eines baureifen Projektes bildet. Das generelle Projekt, welches
von der S.E.G. erwartet wird, ist für die Entscheidung über den Vertrag nicht unumgänglich
notwendig. Es wird nur bedingt von diesem Vorprojekt Gebrauch gemacht werden dürfen,
damit nicht eine Festlegung auf Einzelheiten dadurch herbeigeführt wird, über die erst die
Ausarbeitung des großen detaillierten baureifen Projektes die Entscheidung über die Wahl
der Streckenführung, des Rollmaterials, der Stromart sowie bis zu einem gewissen Grade
auch des Bahnsystems (Zahnrad oder Adhäsion) bringen kann. Die Direktion hat die S.E.G.

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