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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/fr_stadtbild_1987-08/0068
Interessenten mit, daß der Ankauf der Privateisenbahn Zell - Todtnau durch den badischen
Staat nicht in Frage kommt, nachdem Baden seine Staatsbahnen 1920 an das Reich abgegeben
hat. Bei den für eine vollspurige Bahn Freiburg - Todtnau erforderlichen hohen Bauaufwendungen
und den nicht minder hohen laufenden Betriebskosten wird sich kein Unternehmer
finden, der die Bahn auf eigene Kosten betreibt. Eine Anfrage beim Reichsverkehrsminister
in Berlin, ob für den etwaigen Bau der Bahn Freiburg - Schauinsland - Todtnau nach dem
Projekt Vetter ein Betrag des Reiches gemäß § 20 des Eisenbahn-Staatsvertrages zu erwarten
wäre, hat die Antwort ergeben, daß, falls es sich um eine nebenbahnähnliche Kleinbahn
handelt, keine Bedenken bestehen, den Bau der Bahn nach den mit Preußen getroffenen Vereinbarungen
aus Reichsmitteln zu unterstützen. Diese Unterstützung kann nur durch Bewilligung
eines Darlehens, unter Umständen in Form einer Beteiligung, gewährt werden. Nach
§ 20 kommt aber eine Unterstützung des Reiches nur dann in Frage, wenn das Land sich in
gleicher Höhe beteiligt. Bei der heutigen äußerst gespannten Finanzlage bedauert der Minister
jedoch, eine Staatshilfe nicht in Aussicht stellen zu können. Damit entfällt zurzeit auch die
Unterstützung des Reiches.- In seiner Stellungnahme an die Scha.-St. teilt der Minister der
Finanzen mit, daß die Reichsbahndirektion gegen den Bau einer Seilschwebebahn auf den
Schauinsland als reine Touristenbahn nichts einzuwenden hat. Wenn diese jedoch als Teilstrecke
einer Bahn nach dem Wiesental geplant sei, so ist die Leistungsfähigkeit der Seilschwebebahn
für den Durchgangsverkehr zu gering. Sollte es technisch und finanziell möglich
sein, eine Adhäsionsbahn zu bauen, so gibt das Finanz- und Innenministerium diesem
Projekt den Vorzug. Eine Seilschwebebahn dient in erster Linie dem Touristenverkehr. Zur
wirtschaftlichen Erschließung dieses Gebietes wird diese aber nie in dem Maße beitragen wie
eine Adhäsionsbahn. Der Minister will nun eine Entschließung des Badischen Staatsministeriums
über die Frage herbeiführen, ob die Genehmigung der Seilschwebebahn weiter betrieben
oder ob der inzwischen vorgelegte Vettersche Entwurf einer Adhäsionsbahn von Freiburg
nach Todtnau weiter verfolgt werden soll oder ob die Genehmigung beider Entwürfe
nebeneinander bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen vertretbar ist. Außerdem
fällt dem Minister auf, daß Prof. Dr. Wörnle, dem die Vorlage der neuesten umgearbeiteten
Pläne am 11.11.1927 in Aussicht gestellt wurde, die Begutachtung ablehnt, obwohl Prof.
Dr. Benoit wiederholt mit ihm verhandelt hat. Sollte Prof. Dr. Wörnle immer noch gegen die
technische Durchführbarkeit des Umlaufsystems Bedenken haben, so wäre dies für ihn bestimmend
, auch die neuesten Pläne abzulehnen. Einstweilen wurde Prof. Dr. Ammann gebeten
, diese Unterlagen durchzusehen. Eine endgültige Entscheidung darüber, ob Prof.
Dr. Ammann mit der technischen Begutachtung des neuesten Entwurfs beauftragt werden
soll, kann erst getroffen werden, wenn die Entschließung des Badischen Staatsministeriums
erfolgt ist.

23.1.1928: Wenn die Konzession für das Seilschwebebahnprojekt nach dem Umlaufsystem
bis zum 1.4.1928 nicht erteilt wird, will der Stadtrat bei der Prüfung der Frage, welches andere
Bahnsystem nun verwirklicht werden soll, auch das Projekt einer Seilschwebebahn der
Firma Bleichen wieder mit in Betracht ziehen.

27.1.1928: Die Straßenbahndirektion legt den Plan zur Verlegung der Endhaltestelle der
Straßenbahnlinie 2 in Günterstal um 250 m vom Klosterplatz über den Bohrerbach auf den
Geländestreifen zwischen der Schauinslandstraße und dem Bach vor, empfiehlt aber, die
Ausführung zurückzustellen, bis durch den etwaigen Bau der Schauinslandbahn die Weiterführung
der Straßenbahn oder die Einrichtung einer Kraftwagenlinie geklärt ist.

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