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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/fr_stadtbild_1987-08/0101
Stadtbild-Vorschlag zur Erhöhung der Beförderungsleistung bei der Schauinslandbahn
unter Beibehaltung des Großkabinensystems, vom 4.10.86

Grundsätzlich kann eine höhere Beförderungsleistung bei der Großkabinenbahn nur durch
Erhöhung der Fahrgeschwindigkeit erreicht werden. Dafür bieten sich zwei Möglichkeiten an,
die technisch durchführbar sind.

1) Die Fahrgeschwindigkeit der Bahn beträgt 4 m/sek. Da nach der technischen Beschreibung
von 1930 die Fahrgeschwindigkeit ohne Beeinträchtigung der Betriebssicherheit auf
5 m/sek. möglich ist, kann bei einem Vollbetrieb mit 10 Kabinen ein 3.5-Minuten-Takt gefahren
werden. Damit ergeben sich folgende Werte:

a) Fahrzeit: Bergfahrt 13.5 Minuten

b) Bergstation: Aufenthalt 4.0 Minuten

c) Fahrzeit: Talfahrt 13.5 Minuten

d) Talstation: Aufenthalt 4.0 Minuten

e) Umlauf der Kabinen insgesamt 35.0 Minuten

f) Beförderungsleistung pro Stunde pro Richtung 17 Kabinen

g) Fassungsvermögen pro Kabine 22 Personen - 374 Personen pro Stunde pro Richtung

h) Fassungsvermögen pro Kabine 25 Personen - 425 Personen pro Stunde pro Richtung.

2) Da nach der Vorlage der Freiburger Verkehrs AG vom 20.10.1986 (Drucksache G 202) auf
Seite 6 die Antriebsaggregate ohnehin erneuert werden müssen, kann die Großkabinenbahn
auf eine Fahrgeschwindigkeit von 6 m/sek. gebracht werden. Dann ist bei einem Vollbetrieb
mit 10 Kabinen ein 3-Minuten-Takt durchführbar. In Klammern sind nochmals die Werte von
Fall 1) bei 3.5-Minuten-Takt angegeben.

a) Fahrzeit: Bergfahrt 11 Minuten (13.5)

b) Bergstation: Aufenthalt 4 Minuten (4)

c) Fahrzeit: Talfahrt 11 Minuten (13.5)

d) Talstation: Aufenthalt 4 Minuten (4)

e) Umlauf der Kabinen insgesamt 30 Minuten (35)

f) Beförderungsleistung pro Stunde pro Richtung 20 Kabinen (17)

g) Fassungsvermögen pro Kabine 22 Personen - 440 Personen (374) pro Stunde pro Richtung
h) Fassungsvermögen pro Kabine 25 Personen - 500 Personen (425) pro Stunde pro Richtung
.

Es ist also bei Fall 2/h möglich, auch bei der Großkabinenbahn die in der Vorlage vom
13.6.1986 auf Seite 3 angegebene Mindestförderleistung der Kleinkabinenbahn (unter Zugrundelegung
von Sechs-Personen-Kabinen) zu erreichen. Da nach der Inbetriebnahme der
nachgebauten neuen Großkabinen die Aufsichtsbehörde das ursprüngliche Fassungsvermögen
von 25 Fahrgästen pro Kabine wieder genehmigen wird, ist bei Fall 1 und 2 jeweils auch
die Erhöhung der Platzzahl berücksichtigt.

Da in der Betriebsstatistik der Bahn vom Jahr 1969 bei einem Fassungsvermögen von nur
22 Personen pro Kabine eine Beförderungsleistung von 330 Personen pro Richtung pro Stunde
angegeben ist, wird die Leistungsfähigkeit der Großkabinenbahn derzeit von der Freiburger
Verkehrs AG entschieden zu nieder angesetzt. Voraussetzung ist natürlich bei Höchstleistung
Vollbetrieb mit 10 Kabinen.

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