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der VAG 1987/88 entsprechend dem anfallenden Mittelbedarf eingestellt
werden. Die Zuwendungen des Landes Baden-Württemberg aus
dem Stadtqualitätsprogramm in Höhe von 40 % des Gesamtaufwandes
werden über die Stadt Freiburg abgerufen.

Wir stellen folgende

Anträge:

1. Der Gemeinderat betrachtet die Schauins1andbahn als
eine für Stadt und Region bedeutsame Verkehrsinfra-
struktureinrichtung für den öffentlichen Personen-
Nahverkehr zur Erschließung des Naherholungsgebietes
Schauinsland.

2. Der Gemeinderat billigt die Erneuerung bzw. Umrüstung
der Schauinslandbahn entsprechend dem Aufsichtsratbeschluß
der Freiburger Verkehrs AG vom 13. Juli 1986.

- Bürgermeisteramt -


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