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oder überholten Kabinen beabsichtiqt sein, sind diese zu
zerlegen und die einzelnen Bauteile einer Untersuchung
auf Korrosion, Ve r sc h 1 eiß und Ermüdunq zu unterziehen.
Die Arbeiten sind durch eine entsprechend ausgerüstete
Fachstelle durchzuführen.

Für die technische Aufsichtsprüfung und die Anordnung werden
gemäß §§1,2 und 4 des Landesgebührenqesetzes vom 21.03.1961
(GBl. S. 59) i.V. mit Nr. 79.1.18 und 79.1.19 des Gebührenverzeichnisses
, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 06.12.1982
(GBl. S. 531), eine Verwaltungsgebühr in Höhe von DM 430,--
erhoben .

Für die Höhe der Gebühr waren der Verwaltunqsaufwand , die Bedeutung
des Gegenstandes, das wirtschaftliche und sonstige Interesse
sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse des Gebührenschuldners
maligebend .

Geqeti diese Entscheidung kann W
Widerspruch ist innerhalb eines
Entscheidung beim Landesbergamt
7800 Freiburq, schirftlich oder
muß bei schriftlicher Einlegung
sein .

dersoruch eingelegt werden. Der
Monats nach Bekanntgabe dieser
Baden-Württemberg, Urachstr. 23,
zur Niederschrift zu erheben und
innerhalb dieser Frist einaegangen

Mit freundlichen Grüßen und Glückauf

Prüfbericht 2-fach
Gebührenrechnung


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