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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/fr_stadtbild_1994-10/0039
möglichkeit liegen würden. Die Standsicherheit sei nicht gefährdet, so die Auskunft eines
renommierten Sachverständigen, wenn die Gründung von Bauwerken auf dem Münsterplatz
nicht unter die Sohle der bisherigen Münsterfundation heruntergeführt würde. Allerdings
könne auch bei erstklassigem Verbau keine 100%ige Sicherheit gegeben werden,
daß später keine Setzungen oder Setzungsschäden eintreten würden. Es wären zwar
schon in der Vergangenheit in Freiburg große Bauvorhaben mit schwierigen Sicherungsarbeiten
in der Nachbarschaft durchgeführt worden. Jedoch sei mit der Sicherung des
Freiburger Wahrzeichens in dieser Richtung nichts vergleichbar.

Am 5. September 1973 fand dann eine Besprechung statt, an welcher außer Vertretern
des Münsterbauvereins, des Münsterfabrikfondes, auch Vertreter der Stadt Freiburg, der
Bauherrschaft Schneider, Architekten und renommierte Statiker teilnahmen. Münsterbaumeister
Klaus Geis und Dompfarrer Gerhard Heck sahen sich einer nahezu
geschlossenen Phalanx von Befürwortern des Bauwerkes gegenüber. Statiker hatten ein
gemeinsames Gutachten abgegeben, wonach die Standsicherheit des Turmes nicht
gefährdet sei. Warum, mußten Münsterbaumeister und Dompfarrer sich fragen lassen,
stellten sie sich einem zukunftsweisenden Bauwerk in den Weg, wo doch alle Fachleute
keine erkennbaren Gefahren für das Münster sehen würden.

Es fiel sogar der Ausdruck, hier werde ein neuer Fall Galilei in Freiburg geschaffen, wo
nämlich Theologen der Wissenschaft widersprechen würden. Der Dompfarrer bezeichnete
diesen Gedanken als Blödsinn. Hier stehe nicht Theologie gegen Statik, sondern
gesunder Menschenverstand gegen Technokratie. Der Münsterturm stehe nun schon
über 600 Jahre, habe dem Krieg und der Zerstörung Freiburgs getrotzt. In seiner unmittelbaren
Nachbarschaft sei nicht, wie jetzt vorgesehen, gegraben worden. Falls dies
geschehe, wisse man nicht, was passieren würde. Man wisse jedoch, daß es keine Folgen
hätte, wenn auch weiterhin nicht in unmittelbarer Nähe gegraben würde. Schließlich
könnten Techniker und Statiker nur nach den anerkannten Regeln der Baukunst urteilen.
Falls der Turm aber doch Schäden davontrüge oder gar einstürzen würde, wäre dies
dann zwar bedauerlich, die Regeln der Baukunst würden verschärft werden, aber der
Turm des Freiburger Münsters wäre zerstört. Deshalb könne er, als Dompfarrer Vertreter
des Eigentümers, diesem Bauvorhaben nicht zustimmen und werde seinen Einspruch
aufrecht erhalten, auch wenn noch so viele Fachleute anderer Ansicht seien.

Im übrigen, so wurde weiter ausgeführt, sei in dem Vertrag zwischen Münsterfabrikfond
und Stadt Freiburg, mit welchem der Streit über die Eigentumsfrage beendet wurde, und
der schließlich 1890 zur Gründung des Münsterbauvereines Freiburg führte, ausgeführt,
daß der Platz vor der alten Münsterbauhütte in der Herrenstraße nicht überbaut und der
Münsterplatz nicht verbaut werden dürfe. Wenn jedoch im gleichen Vertrag die Worte
verbauen und überbauen verwendet würden, so hätten sich die Vertragsschließenden
sicher etwas dabei gedacht, nämlich vermutlich daß „Überbauen" nur über der Erde,
„verbauen" aber auch unter der Erde gemeint sei. Schon aus diesem Grunde könne der
Münsterplatz nicht unterkellert werden. Das Gegenargument der Juristen wurde daraufhin
entkräftet, daß man dann eben einen Prozeß vor dem Verwaltungsgericht führen
müsse, um die Auslegung zu klären. Dieser könne aber einige Jahre dauern. Bis zu diesem
Zeitpunkt wäre Bauen nicht möglich.

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