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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/fr_stadtbild_1994-10/0055
Sanierungsmaßnahmen und -kosten wäre welche Nutzung mit welchen Einnahmen zu
erzielen? Hierdurch könnte die Erhaltung der Eigenart des Kulturdenkmals bei der Nutzung
berücksichtigt und die Sanierungskosten könnten dadurch z.T. erheblich reduziert
werden. Im ersten Falle dient die Festlegung der Rechtfertigung eines Abbruchs. Im
zweiten Fall wird versucht, bei Abwägung der Interessen, das Kulturdenkmal zu erhalten.

(2.) Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit
Wenn ein Eigentümer eine bestimmte Nutzung wünscht, die dem Erhalt des Kulturdenkmals
entgegensteht, dann wird unter bestimmten Bedingungen bei den Überlegungen
der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen von den Anpassungskosten ausgegangen
und nicht von den notwendigen Kosten, um eine Nutzung des Kulturdenkmals bei möglichst
vollem Erhalt zu erreichen.

1.d) Die quantitativen Anforderungen der Verwaltungsgerichtspraxis (Zumutbarkeitsbe-
rechnungen)

(1.) Die Kosten-Vergleichsberechnung
Bei der fiktionalen Vergleichsberechnung für die Sanierung des Kulturdenkmals im Vergleich
zum Neubau wird zwar von gleichen Volumen und Flächen ausgegangen, aber es
werden keine, dem Kulturdenkmal angemessene Sanierungskonzepte verlangt, sondern
lediglich dem Kulturdenkmal unangemessene aufwendige Anpassungen an den heutigen
modernen Wohnkomfort eines Neubaus.

(2.) Die Ertrags-Vergleichsberechnung
Bei der Ertrags-Vergleichsberechnung wird nicht von den erzielbaren Einnahmen des
Kulturdenkmals bei alternativen Sanierungen ausgegangen, sondern von denen des
Neubaus nach modernen Wohnkomfortmaßstäben. In einigen Fällen wird bei der Vergleichsberechnung
sogar der massiv überhöhte Kaufpreis mit eingerechnet und von
einer völlig unüblichen 100% Fremdfinanzierung ausgegangen.

(3.) Zwischenergebnis

Aufgrund der o.g. Vorgehensweisen sowohl bei der Kosten-Vergleichsberechnung als
auch bei der Ertrags-Vergleichsberechnung kann ein negatives Abschneiden des Kulturdenkmals
fast garantiert werden.Das Denkmalschutzgesetz vermag seine Pervertierung
nicht zu verhindern.

1 .e) Die Problematik der Aussagen über die Statik

Sicherlich sind Aussagen über den Zustand einer Altbausubstanz schwierig. Jedoch es
ist sehr auffällig, daß häufig die Statiker und Architekten des Bauherrn, der einen Neubau
wünscht, sehr schnell von einer völlig maroden Bausubstanz sprechen und selbst
das natürliche „Arbeiten" von Holz als Beweis für morsches bzw. verfaultes Holz nehmen
. Statiker, die an der Erhaltung etwas interessiert sind, kommen aber zu dem Ergebnis
, daß das Holz sich noch in einem recht guten Zustand befindet und die Rißbildung
ganz normal ist und daher von einer Baufälligkeit oder dem Erfordernis einer gründlichen
Sanierung keine Rede sein kann. Bedenkt man weiter, daß dem Bauherrn/Eigentümer
bei Abriß eine erhebliche Wertsteigerung seiner Vermögensanlage mit häufig zusätzlichen
Flächen (u.a. höhere Geschoßflächenzahl) winkt, dann hat man Schwierigkeiten,
bestimmte Befürchtungen in das Reich der Utopie zu verweisen.

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