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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/fr_stadtbild_2003-11/0103
ten amtlich gestoppt. Das Vorgehen des Bauherrn
wurde vom Bauausschuss scharf missbilligt. Das
Bauordnungsamt war mit den Abrissarbeiten vor
vollendete Tatsachen gestellt worden.
In der Badischen Zeitung vom 25. Oktober 1997
war zu lesen, dass der Bauherr für den unerlaubten
Abbruch des Hauses einen teuren Denkzettel
erhält. Dieser Denkzettel bestand - wie am 6. November
1997 zu lesen war - in einem Bußgeld
von 25.000 Mark, das die Stadtverwaltung auferlegt
hat. Gegen die Höhe des Bußgeldes hat die
Firma Kirschner Wohnbau Einspruch eingelegt.
Wie die Sache letztlich ausgegangen ist, ist mir
nicht bekannt.

Unabhängig vom Ausgang des Bußgeldverfahrens
kann ich bei einem Bußgeld von 25.000 Mark keinen
teuren Denkzettel erkennen im Hinblick auf
Investitionen in Millionenhöhe. Im Übrigen gehe
ich davon aus - auch wenn es die Firma Kirschner
Wohnbau bestreitet -, dass durch den unerlaubten
Abbruch wirtschaftliche Vorteile entstanden sind.
Sicherlich wäre es viel teurer gewesen, mehr historische
Bausubstanz in einen Neubau zu integrieren
, als das verhängte Bußgeld ausmacht.
Und es wird noch viele alte Häuser in der Wiehre
„kosten", wenn nach wie vor abgebrochen wird,
nur weil Eigentümer - auch bewusst - vollendete
Tatsachen schaffen.

Wie die gequälte Villa Holbein inzwischen aussieht
, kann dem gezeigten Neubaufoto entnommen
werden. Zu sehen ist links auch ein Teil des
wuchtigen Anbaus an der Nordseite, der nun zum
Haus gehört und sich nur hässlich in die vorhandene
Villenlandschaft einfügt. Die hier vorgenommene
Nachverdichtungsmaßnahme ist in ihrer
Dimension unglaublich. Wo einst ein Einfamilienhaus
gestanden hat, steht jetzt eine Wohnanlage
mit einer mir nicht genau bekannten Anzahl
von 2-, 3- und 4-Zimmer-Eigentumswohnungen
bis 164 Quadratmeter Wohnfläche sowie zwei
Büros/Praxen im EG/OG und im Tiefparterre der
Altbauvilla. Geplant waren ursprünglich 18 Wohneinheiten
und zwei Büros.

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