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IV. Die Totenklage.

sprechuug derselben auch jetzt noch hinauszuschieben, und
zwar so weit, bis diejenigen Bräuche besprochen sind, die
die Vermutung Schwally's zur Gewissheit erheben sollen.
Es sind das die „kultischen" Handlungen der Totenklage,
des Fastens und des Leichenmahles.

IV. Die Totenklage.

Dass die Klage ein notwendiger Bestandteil der Toten-
trauerhandlung war, der nicht fehlen durfte, erhellt aus
Jer. 22, 18 f. und Ez. 24, 16 f. Jojakim soll, so lautet
des Propheten Jeremia Drohwort, wie ein Esel begraben
werden, d. h. wie ein Stück Vieh wird man ihn verscharren,
ohne dass bei seinem Begräbnis geschieht, was bei einem
solchen zu geschehen pflegt; und als solches wird v. 18
die Totenklage angeführt (vgl. Jer. 16, 6) in einer Form,
wie sie auch sonst noch mehrfach bezeugt ist (2 Sam. 19, 5;
1 Reg. 13, 30; Jer. 34, 5). Ebenso soll Ezechiel beim Tode
seines Weibes die Totenklage verabsäumen (24, 16 f.), was
beim Volk Verwunderung erregt und Aufklärung nötig
macht. Und 2 Sam. 3, 31 befiehlt David ausdrücklich, in
der nötigen Trauertracht die Totenklage anzustellen, wie
sie sogar von dazu bestimmten professionellen Klageweibern
ausgeführt werden konnte (Jer. 9, 16J.1) Eine solche Totenklage
wird Sach. 12, 10—14 ausführlicher beschrieben.2)

x) Vgl. Hamburger Kealencyklopädie für Bibel u. Talmud. Breslau
1870. I, 164.

2) Vgl. auch Budde, Das hebräische Klagelied iu ZATW. II 1882,
lff. u. 1892, 31 ff. u. iu ZDPV. 1883, 180 ff.


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