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XII. Schluss.

kam; nur gewaltsamer d. h. plötzlicher oder frühzeitiger
Tod ist Strafe, nicht nur Hinrichtung durch Menschenhand,
und das ist er nunmehr, nicht nur weil er aus vollster
Lebenskraft herausreisst, sondern weil er eine Trennung
von dem Volk Jahvehs und damit eine Scheidung von Jahveh
involviert. Dem entspricht es, dass dem Vollzug der Todesstrafe
keinesfalls eine Bestattung nicht folgen durfte, um
jene zu einer Ausrottung aus dem Volk zu machen, wohl
aber zeigt die Motivierung Dt. 21, 23, dass nicht die Bestattung
an sich, sondern nur die Bestattung im Familien-
grabe den Gedanken der Zugehörigkeit zu Jahveh zum
Ausdruck brachte.

In der Vorstellung, dass diese Zusammengehörigkeit
mit Jahveh, die im Leben durch die Zugehörigkeit zum
Volke Jahvehs gegeben war, den Tod überdauert, keimt der
Gedanke einer Vergeltung nach dem Tode, welcher hinüberfährt
zu dem Aufblühen einer Hoffnung auf Auferstehung aus
dem Elend des Scheolzustandes. Diese Entwickelung wird
befördert einerseits durch die vertiefte Ethik der prophetischen
Predigt, welche immer mehr das Verhalten des
Individuums zum Massstab seiner Zugehörigkeit zu Jahveh
macht, anderseits durch die dadurch bedingte Reflexion
über den Scheolzustand, der als das letzte Ende der menschlichen
Entwickelung sich darzustellen nicht vermag.

XII. Schluss.

Der Rückblick auf die Ergebnisse der Untersuchung
lässt in betreff der religionsgeschichtlichen Entwickelung
Israels wichtige Resultate erkennen.


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