http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/frey1898/0243
Ergebnisse.
231
Religionsgeschichte Israels aus dem Rahmen der allgemeinen
Religionsgeschichte nicht herausgehoben, sondern nur ihr
eigentümlicher Charakter anerkannt und gewahrt und damit
eine unbefangene, durch keinerlei Voreingenommenheit
getrübte Würdigung derselben gewährleistet. „Die vergleichende
Religionswissenschaft hat ihr gutes Recht und
ihren unbestrittenen Nutzen; aber sie wird unwissenschaftlich
, wenn sie im Widerspruch mit den Thatsachen alles
zu nivellieren beflissen ist," etwa indem sie „eine Formel
oder Gleichung für die Geschichte aller Religionen aufstellt
und dieser die Religion Israels unterstellt";J)
nur wenn dieser Fehler vermieden wird, vermag der Geschichtsforscher
seiner Aufgabe gerecht zu werden, die ihm
die Besonderheit der Religion Israels stellt. Diese Besonderheit
anzuerkennen,2) wenn eine unbefangene und gerechte
Würdigung der Quellen sie erweist, darf ihn auch
nicht der Umstand hindern, dass sich vielleicht ein Gegenstück
dazu in den anderen alten Religionen nicht vorfindet. Denn
die Beobachtung der Analogie aller sonstigen Geschichte
kann, wie Kl oster mann mit Recht betont,3) dazu verführen
, „den Begebenheiten eine Gestalt anzudichten, welche
zu der natürlichen Gesamtbetrachtung aufs beste stimmt,
aber den biblischen Nachrichten widerspricht und uns das
Unvernünftige zu glauben zumutet, dass der aparte geistige
Schatz, durch den Israel sich von aller Welt unterscheidet,
auf einem Wege gewonnen sein soll, der sich in nichts vom
Wege aller Welt unterscheidet."
Und wenn als solcher Unterschied der Religionsent-
*) Robertson -v. Orelli, aR J. 16.
2) Vgl. Lindner, Grundzüge der allgemeinen Religionswissenschaft
auf geschichtlicher Grundlage, in Zöekler. HB.2 Suppl. München.
1890. 321.
3) Gesch. 3.
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/frey1898/0243