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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/goetz1928/0008
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viel zu hoch befunden wurde, hat der Kreisausschuß beschlossen, von
allen weiteren Schritten in der Sache abzusehen, bis günstigere Verhältnisse
ausfindig gemacht und den Anforderungen entsprechende Mittel
zur Verfügung gestellt werden könnten. Solange ein entschieden zweckentsprechendes
Anwesen nicht gefunden, sollte auch jede weitere Berechnung
des Einrichtungsaufwandes unterbleiben. Auch die Kreisversammlungen
der Jahre 1869, 1871, 1872 und 1873 beschäftigten sich mit der
Errichtung einer Kreispflegeanstalt, ein Resultat wurde aber nicht erzielt.

Am 20. Juli 1873 fand in Freiburg eine Zusammenkunft der Kreisausschüsse
des Landes statt. In derselben kamen hauptsächlich zur Beratung:

„Die Errichtung von Kreispflegeanstalten."

Es wurde einstimmig beschlossen: Es sei die baldige Gründung von
Zufluchtshäusern, um Armen und Hilflosen eine einfache, aber humane
Verpflegung zu sichern, den Kreisen dringend zu empfehlen, wobei auch
die Verbindung von zwei oder mehreren Kreisen zur Errichtung gemeinschaftlicher
Anstalten ins Auge zu fassen sei.

Der Kreisversammlung vom 23. November 1873 wurde nunmehr wegen
Errichtung einer Kreispflegeanstalt für arme Geisteskranke
und sieche Angehörige des Kreises
wiederum ein Antrag unterbreitet:

„Es wolle die Kreisversammlung behufs Einleitung des zur Gründung
der beabsichtigten Kreisanstalt erforderlichen Schrittes einen Sonder-
Ausschuß ernennen und diesem behufs Ankauf einer für dieselbe
geeignete Gebäulichkeit einen Kredit von 12000 fl. bewilligen"
bezw. ein weiterer Antrag dahin lautend:

1. Der Kreisausschuß wird zur Erwerbung eines passenden Gebäudes
ermächtigt und es wird demselben ein Kredit von 2000011. bewilligt.

2. Dem Kreisausschuß werden zur Bestreitung des Barbetrages des Kaufschillings
der zu erwerbenden Gebäulichkeiten und zur ersten In-
standsetzug derselben Mittel der Kreiskasse im Betrage von 12 650 fl.
überwiesen.

3. Es soll ein Sonderausschuß ernannt werden, welcher

a) bei dem Ankaufe des Gebäudes mitzuwirken

b) unter Aufsicht des Kreisausschusses die Instandsetzung der Anstalt
und den Entwurf der Anstaltsstatuten zu besorgen hat.

Der letztere Antrag (Ziffer 1—3 b) wurde mit allen gegen zwei Stimmen
genehmigt.

Nachdem die Kreisversammlung 1875 wiederum mit der Errichtung
einer Kreispflegeanstalt auf Grund der ärztlichen Gutachten sich befaßt und
für weitere Vorarbeiten 400 Mark genehmigt hatte, wurde nunmehr von der
Kreisversammlung am 29. Dezember 1876 der Kreisausschuß ermächtigt:
a) das ehemalige Amtshaus in Jestetten, bestehend aus einem Komplexe
von 3 verschiedenenGebäulichkeiten,dem sog. eigentlichen Amtshause,
dem Amtsrevisorats- und dem Oekonomiegebäude, nebst 22 ar 39 qm


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