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und Ueberschlägen der Kulturinspektion Waldshut durch diese von der
Gemeinde Jestetten alsbald hergestellt werden soll, sodaß die Wasserleitung
noch in diesem Jahre in Betrieb gesetzt werden kann. Die Kosten
der Herstellung der Leitung sollen folgendermaßen verteilt werden:
a) Die Erwerbung und Fassung der „hinteren und vorderen Gapperschlagquelle
", sowie die Zuleitung der „hinteren Gapperschlagquelle"
bis zur „vordem" und die Hauptleitung vom Reservoir bis zur Abzweigung
der Anstaltsleitung werden von beiden Teilen hälftig bezahlt;
b) Das Reservoir, die Hauptleitung zur Anstalt und die Anstaltsleitung
bezahlt der Kreis allein,
c) Die Leitung zu dem Gemeindebrunnen von der Abzweigung der Anstaltsleitung
an bezahlt die Gemeinde Jestetten allein,
d) Die Kosten der Aufsicht werden hälftig getragen.
Nach der Ausführung der Leitung und erfolgtem Rückersatz des Betreffnis
des Kreises an die Gemeinde übergibt die Gemeinde Jestetten
durch einen Revers an den Kreisausschuß Waldshut das hälftige Miteigentumsrecht
an den beiden Quellen, den Quellenfassungen, dem Zuleitungsstrang
vom Reservoir bis zur Abzweigung der Anstalt. Gleichzeitig geht
das Reservoir und die Anstaltsleitung vollständig in das Eigentumsrecht
des Kreises über, während die Zuleitung zu den öffentlichen Brunnen im
Eigentum der Gemeinde verbleibt. Die Benützung des Wassers hat in der
Weise zu geschehen, daß zwei Drittel des Wasserquantums der Gemeinde
und ein Drittel der Anstalt zukommen.
Damit der Kreisanstalt im Falle eines Brandes das Wasserreservoir
zur Verfügung steht, hat der Brunnenmeister die Brunnen stets so zu
regulieren, dtiß das Reservoir voll ist. Die Gemeinde Jestetten soll im
Brandfalle das Recht haben, das Wasser an mehreren Punkten der Leitung
zum Füllen der Spritze zu entnehmen.
Veränderungen und Erweiterungen der Anlage durch einen der beiden
Teile dürfen ohne beiderseitige Zustimmung nicht vorgenommen werden.
Diejenigen Teile der Leitung, welche gemeinschaftlich bezahlt werden,
sollen auch gemeinschaftlich unterhalten werden, jedoch der Art, daß die
Gemeinde Jestetten die etwaigen Unterhaltungsarbeiten besorgt und der
Kreisverwaltung ihren Anteil jährlich nachweist und anfordert. Zu größeren,
im Einzelnen von 300.— Mk. übersteigenden Arbeiten dieser Art ist vorher
Vorlage an den Kreisausschuß zur Gutheißung zu machen.
Das Reservoir, die Leitung zur Kreisanstalt und diejenige in der Anstalt
unterhält der Kreis, die Leitung zu den öffentlichen Brunnen unterhält
die Gemeinde. Die Kosten des Brunnenmeisters, welcher außer dem
Regulieren der Brunnen die Leitung von Zeit zu Zeit zu spülen und
Brunnenstube und Reservoir rein zu halten hat, werden von beiden Teilen
hälftig getragen.
Nachdem seit Jahren das Wasser in der Leitung für die Anstalt
nachgelassen, hat der Kreisrat das Wasser- und Straßenbauamt Waldshut
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