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unterm 27. Oktober 1927 um Untersuchung der Leitung und der Quelle
ersucht und wurde festgestellt:
1) Die Quellfassung im Grundstück des Wilhelm Kaiser ist größtenteils
verwachsen und zerstört. Dadurch hat sich im Laufe der Jahre über
der Quellfassung ein Sumpf gebildet, durch den die der Brunnenstube
zufließende Wassermenge verringert und zudem verschlechtert wird.
Die Quelle führt bei Regenwetter ganz bedeutende Mengen Schlamm
und sonst faulende Stoffe der Brunnenstube zu, wodurch natürlich
sämtliches, der Pflegeanstalt zufließendes Wasser verunreinigt wird.
Dies ist eine große Gefahr für die Gesundheit der Bewohner der
Anstalt. Abhilfe ist hier dringend notwendig. Entweder muß diese
Quelle, die allerdings eine der wasserreichsten ist, ausgeschieden
oder Quellfassung und Zuleitung erneuert werden. Am vorteilhaftesten
dürfte das letztere sein, da sonst bei großer Trockenheit leicht Wassermangel
eintreten könnte. Die Kosten für Neufassung der Quelle und
Erneuerung der Zuleitung von der Quellfassung zur ersten Brunnenstube
würden etwa 1 200 Mk. betragen.
2) Der Leerlaufschieber im oberen Schacht und der Seiher der Zuleitung
zum Reservoir sind zerstört und unbrauchbar. Die übrigen
Eisenteile sind verrostet. Leerlaufschieber und Seiher sind durch neue
Stücke zu ersetzen. Die verrosteten Eisenteile sind vom Rost zu
reinigen und mit einem Rostschutzmittel zu streichen. Die Kosten
betragen 80.— Mark.
3) Die Tür zum Reservoir ist durchrostet und muß durch eine neue
ersetzt werden. Kosten 80.— Mark.
4) Für sonstige kleinere Arbeiten sind etwa 140.— Mark vorzusehen.
Die Gesamtkosten für die Instandsetzung der Anstaltsleitung betragen
demnach etwa 1 500 Mark.
Der Gemeinderat Jestetten, zur Beteiligung an den Kosten der Herstellung
aufgefordert, gab die Erklärung ab, daß, nachdem die Ortswasserversorgung
der Gemeinde durch Erstellung des Pumpwerkes erheblich
verbessert wurde, die Gemeinde an den notwendigen Herstellungen
an der Gapperschlag-Wasserleitung kein großes Interesse mehr habe und
auf das Mitbenutzungsrecht an der Leitung dauernd Verzicht leiste, wenn
dem jeweiligen Eigentümer des Sonnenhofes die Wasserentnahme aus der
Leitung gegen den an den Kreis zu entrichtenden ortsüblichen Wasserzins
nach wie vor gestattet werde. Der Kreisrat hat die Bedingungen des
Gemeinderates Jestetten angenommen und gegen die Wasserentnahme
aus der Gapperschlagleitung durch den jetzigen und künftigen Besitzer
des Sonnenhofes, vorbehaltlich jederzeitigen Widerrufs, nichts einzuwenden,
unter der Bedingung, daß die Besitzer die vom Kreis laut Vertrag vom
11. Februar 1928 festgesetzten Bedingungen genau einhalten.
Die Verbesserungsarbeiten an der Wasserleitung — Gapperschlagleitung
— wurden unter Aufsicht des Wasser-und Straßenbauamtes Waldshut
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