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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/gotthelf1870/0010
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EINLEITUNG.

übt die Todesstrafe, als 7orfe«strafe wenigstens, keine abschreckende
Wirkung mehr aus. Die gebildeten, zum Richten
berufenen Stände gewöhnt das Gesetz, weil es Menschenblut
fordert und desshalb zu hart erscheint, an eine falsche Empfindsamkeit
gerade da, wo dieselbe am wenigsten an ihrem
Platz, dem Gemeinwohl am gefährlichsten ist. Einzelne kleinere
Staaten haben die Todesstrafe völlig abgeschafft. Die meisten
befinden sich wohl dabei, und wenn andere sie bald nachher
bei sich wieder einführten, so waren die Gründe zu dieser Reaktion
nicht strafrechtlicher, sondern politischer Natur. Wenn
heule eine Grossmacht, Preussen z. R., die Todesstrafe, ausgenommen
im See- und Kriegsrecbt, aus ihrem Strafgesetz streicht,
so tritt die Abschaffung derselben ihren Siegeslauf durch Europa
an, und das gegenwärtige Geschlecht stirbt nicht, so wird bereits
die letzte ordentliche Hinrichtung vollzogen sein.

Die Todesstrafe ist am Aussterben. Je länger je heftiger wogt
der Kampf für und gegen dieselbe, gegen sie immer kühner,
siegesgewisser, für sie stets matter, nachgiebiger, glaubensloser.
Uud merkwürdig, während vordem die eingehendere Heschäfti-
güng mit der Frage, die theoretische wie die praktische, manchen
Unentschiedenen zur Todesstrafe zu bekehren vermochte,
stimmen gegenwärtig eben gerade das genauere Studium einerseits
, die Erfahrung andrerseits die meisten ohne vorgefasste
Meinung an die Frage Herantretenden gegen die Todesstrafe.
Wie mächtig dieser Kampf um die Todesstrafe dem Sieg ihrer
Gegner zudrängt, zeigt auch ein Rückblik auf seine verschiedenen
Wendungen. Als vor hundert und fünf Jahren auf staatlichem
Gebiet die Fahne gegen die Todesstrafe erhoben ward, da zweifelte
von denen, welche die Gewalt in Händen hallen, kein
Einziger weder an ihrer Rechtmässigkeit, noch an ihrer Noth-
wendigkeit; diese beiden Gesichtspunkte wurden noch gar nicht
aus einander gehalten. Nun aber begannen die Gegner der Todesstrafe
damit, scharf ihre Rechtmässigkeit anzufechten. Die
Staatsgewalt, damals noch im Resilze unbeschränkter Macht
und Quelle des Rechtes, war sehr geneigt, alles, was ihr notwendig
und zweckdienlich schien, sogleich auch als ein unan-


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