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DIE SCHRIFT UND DIE TODESSTRAFE. 15
unter der Hand viel für ihn thut, schliesslich aber (Vers 33)
wieder zu einem alten Satz zurückbeugt, der nicht bloss härter
ist als alles Vorhergehende, sondern auch in offenbarem Widerspruche
damit steht: »das Land kann nicht versöhnet werden
wegen des Blutes, das darin vergossen worden, als nur durch
das Blut dessen, der es vergossen hat" (Gen. 4 :10; Jes. 26: 21;
Ez. 24:7, 8). Hier haben wir eben Prieslerhand: das Gesetz
soll schrecken, das Gesetz soll schützen, das Gesetz darf an
der alten volkstümlichen Glaubenssubslanz nicht rütteln; das
erste und dritte verkündet man laut, nach dem zweiten bandelt
man leise; keine alte fromme Rechtsregel fehlt, nur hat
man ihr zuvor die Giftzähne ausgebrochen. Uebrigens ist zweifelhaft
, ob sich nach diesen Bestimmungen je eine feste Rechts-
praxis ausgebildet hat, der Begriff der Gemeinde ist so unbestimmt
, dazu enthält Josua 20, welches die Vollziehung dieser
Verordnung mindestens ein Jahrtausend zu früh in die Geschichte
einschiebt, in Vers 4 eine Abweichung von ihr und
in Vers 6 ein Missverständniss derselben, welche beide nicht
möglich gewesen wären, wenn wirklich ein bestimmter Brauch
vorgelegen hätte.
Auf diesem Punkte unserer Erörterung angelangt, begegnen
wir nun zwei nicht zu umgehenden Einwänden. Man wird fragen
: 1° Was nützt dieser ganze lange Nachweis humaner Absichten
im allteslamenllichen Gesetze, so lange bewiesen ist
und allgemein zugestanden werden muss, dass es die Tödlung
als Strafe zwar nicht eingesetzt, wohl aber durch alle seine
verschiedenen Redaktionen hindurch aufrecht erhielt? Hierauf antworten
wir: der Geist einer Gesetzgebung ist zu beurtheilen
nicht nach dem, was sie zu Stande zu bringen vermag, sondern
nach dem was sie mit Bewusstsein und Folgerichtigkeit
anstrebt. Was die alltestamenlliche Gesetzgebung zur Verminderung
des Blulvergiessens im Schoose ihres Volkes thun
konnte, das hat sie redlich gethan, sie hat der Roheit des Volkes
soviel Opfer als möglich entrissen — darauf geht ihr
Streben, das ist ihr Geist. Man darf eben nie vergessen, dass
jene ersten Gerichte vom Bluträcher eifersüchtig überwacht
v
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