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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/gotthelf1870/0025
Die SCHRIFT UIND DIE TODESSTRAFE.

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Levit. 20: 10), Verlust der Jungfrauschaft an einen Andern
als den Gallen (Deut. 22: 20, 21), Bruch des Verlöbnisses
seitens der Braul (Vers 23, 24), an einer Verlobten verübte
Nolhzucht (vers 25), Umgang uiil Sliefoauller und Schwiegertochter
(Levit. 20: 11, 12) Päderastie (Vers 13), Heiraiheiner
Mutler und einer Tochter zugleich mit demselben Mann (Vers
14), fleischliche Vermischung zwischen Stiefgeschwislern (Vers
17). Als todeswürdige Verletzungen der Theokralie gelten: Zauberei
(Exod. 22: 18), Götzendienst (Ex. 22: 20; Deut. 17 : 2—7),
Verführung und Verführlheit zu demselben (Deut. 13), Entheiligung
des Sabbats (Ex. 35: 2; Nutu. 15: 52—36), Genuss
von Opferfetl und allem Blut (Lev. 7: 22—27), Opferung von
Kindern an Moloch (Lev. 20: 2), Unzucht einer Priesterstochter
(Lev. 21: 9), Unreinigkeit eines Priesters im Heiliglhum
(Lev. 22 : 5), Gotteslästerung (Lev. 24: 10—16), Berührung
der Bundeslade durch einen Nichllevilen (Num. 1:51), Anmas-
sung des Priesterlhums seitens eines Nichtaaroniden (Num. 3:
10; 18: 7), unentschuldigte Nichtlheilnahme am Passah (Num.
9: 15), Entweihung des Tempels durch Einen, der eine Leiche
berührt hat und ungereinigt in das Haus Gottes getreten ist
(Num. 19: 13).

Die älteslen unter allen diesen Bestimmungen sind, schon
ihrer kurzen Fassung nach, die drei Gesetze, welche wir Ex.
22: 18—20 niedergelegt finden. Sie sprechen den Glauben an
Hexen, die Entrüstung über verletzte Menschenwürde und die
rücksichtsloseste religiöse Unduldsamkeit aus — Tod auf Zauberei,
Bestialität, Götzendienst, das ist das ungeschriebene Gesetzbuch
urällesler Volksjusliz nicht bloss des Hebräers. Der werdende
Staat nahm dem Volk die Uebung dieser Justiz aus der Hand und
handhabte sie selbst, gewiss wenigstens Anfangs, durch das
Volk gedrängt, mit gleicher Strenge. Wie halle er auch anders
sollen!* Ihm fehlten ja alle physischen Mittel, um den Verbrecher
anderswie unschädlich zu machen, dessgleichen die moralischen
, um ihn innerlich zu überwinden; Tödlung war der
beste Nolhbehelf, verhülele Ansteckung und schreckte ab. In
geradem Gegensalz zu dieser ursprünglichen, gleichsam der


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