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DIE SCHRIFT UND DIE TODESSTRAFE.
Obrigkeit aufgezwungenen Volksjustiz steht eine Anzahl von
Vergehen, welche eine erstarkte Obrigkeit erst später bei der
zweiten und dritten Gesetzgebung völlig aus eigenem Ermessen
— sie schmückt sich Deut. 22 nicht einmal mit dem
Namen Gottes — mit Todesstrafe belegt, um neu entstandenen
Bedürfnissen zu genügen. Als solche erscheinen in den beiden
spätem Gesetzgebungen der Ehebruch, sodann in der zweiten
(Deut. 22) dazu noch die verlorne Jungfrauschaft, der Bruch
des Verlöbnisses und die Nothzucht. Durch dieses 22 Kapitel
des Deuteronomiums weht ein ganz moderner Hauch. Wir haben
hier ein verletztes Recht und zwar nicht etwa Gottes, sondern
eines Menschen, wir haben eine genaue Untersuchung und ein
scharfes Unterscheiden von Fällen ungleicher Schwere. Und zu
diesem modernen Hauch gesellt sich ein sittlicher Geist: in
einer Zeit roher Vergewaltigung einerseits, allgemeiner Prostitution
von der religiösen (Deut. 23: 18) bis hinab zur gast-
freundlichen andrerseits staluirt das Gesetz nicht nur die Heiligkeit
der Ehe, sondern auch die Unantastbarkeil des; Verlöbnisses
und der Jungfrauschaft; es nölhigt die Jungfrau zum
Selbstschutz und schützt sie vor physischer Uebermacht. Dazu
bedient es sich nun freilich des wohl im selben Augenblick
zweckdienlichsten Mittels, der Todesstrafe, aber so gut es sie
frei wählt, wo sie ihm zweckmässig erscheint, kann es sie wieder
von sich abstreifen, sobald sie über ihren Zweck hinaus-
schiesst. Doch findet sich bereits in dem doch sonst so nüchternen
und verständigen Kapitel 22 des Deuteronomiums der
Ansatz zu einem Abweg, den von nun an die Gesetzgebung
betritt. Schon der Ehebruch sollte nicht erst auf die Klage
des Geschädigten hin, sondern vou der Obrigkeit ex officio bestraft
werden, und Vers 30 wird das baldige Hereinbrechen der
umfassenden Gesetzgebung über die sogenannten Blutschanden
und fleischlichen Versündigungen wenigstens angedeutet, doch
noch ohne Strafandrohung. Noch ausführlicher kehren dieselben
Bestimmungen über Unzucht Levit. 18 wieder, doch auch da
noch schüchtern, ohne Aussetzung bestimmter Strafen. Erst
Levit. 20 wagt diesen Griff und droht, ausser zweimal Kinder-
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