Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/gotthelf1870/0027
DIE ScntUFT t*>T) OlE TOnESSTftAVE.

19

losigkeit, Tod über Tod. Kein Zweifel, hier stossen wir wieder
auf Priesterarbeit; denn damals wie heule ist aller priesterlichen
Gesetzgebung das eigentümlich, dass sie das Böse nicht
als Verletzung eines Rechtes straft, sondern als Sünde, die
Sünde um der Sünde willen, dass sie das Sitlengesetz geradewegs
zum Staatsgesetz zu machen sucht und ein Maximum
fordert statt eines Minimums. Solche priesterliche Gesetze
lauten daher stets sehr streng, fast so streng wie Kriegsartikel,
sind jedoch weit weniger zu fürchten, weil sie ohne Allwissenheit
, grenzenlose Willkür und Tirannei nie ausgeführt werden
können und wirklich auch vom Priester mehr bloss aus pädagogischen
Gründen gegeben sind. Der grösste Schaden, den sie
anrichten, besteht darin, dass gelegentlich in aufgeregter
Zeit ein Volkshaufe so einer Satzung sich bemächtigt und auf
sie gestützt bald in guter und bald in böser Absicht ein sogenanntes
Exempel slaluirt.

Unter den mit Tod zu bestrafenden Verletzungen der Theo-
kratie erblicken wir zuerst die Zauberei. Doch schon Deut.
18: 9—14 wird die bestimmte Strafdrohung durch ein warnendes
Beispiel und in diesem der Tod durch die Vertreibung
aus der Heimath ersetzt, und Levit 20: 6 zieht Gott die Strafe
drüber ganz an sich. Auch bietet uns die Geschichte Israels
wirklich nur einen einzigen von König Josia (2 Könige 25:24)
gemachten kurzen Versuch, diesem Gesetz Gehorsam zu verschaffen
, daneben dann aber einen Fall wie den l Sam. 28 von
Saul und der Hexe von Endor erzählten. Und in derThat, wie
hätte eine Obrigkeit ein aus Unwissenheit und daherigem Aberglauben
hervorgehendes Laster aus dem Volk sollen ausrotten
können, während sie selbst jene Unwissenheit und diesen Aberglauben
mit dem Volke theilte ? Viel hartnäckiger hielt sich die
Todesstrafe auf Götzendienst. Das Deuteronomium tritt äusserst
scharf dagegen auf, natürlich, war doch soeben die fünfundfünf-
zigjährige Tirannei des abgöttischen Manasse zu Ende gegangen
und galt es jetzt Josia's religiöser Beform Bahn zu brechen;
doch will auch es (13: 11) weniger strafen als abschrecken. So
wagten denn selbst Jehu (2 Könige 10: 15—28) und Josia


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/gotthelf1870/0027