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DIE SCHRIFT UNO DIE TODESSTRAFE.

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nicht mehr als an den, der einmal durch Menschen an den
Menschen die Rache vollziehen Hess (Elohist), sondern frömmer
und liefer als an den, welcher die Unschuld an den Tag bringt,
was menschlicher Gerechtigkeit unerreichbar ist ausrichtet und
daher Eigenrache ersetzt, Rachgier verbietet 2 Chron. 24: 22;
Hiob 19: 25; Psalm 9: 13, nicht aber Deut. 32: 38, welche
Stelle in sehr menschlicher Weise Gott als einen machtlosen
Misshandelten darstellt, der am Tag der Schwäche seiner Feinde
jubelnd seine Revanche zu nehmen hoflt. Jener idealeren Auffassung
folgt, wenn auch langsam, die gerichtliche Praxis.
Die erwähnten in den Levilicus und die Numeri eingeschobenen
Erzählungen vom Gotteslästerer (Levit. 24: 10—16) und vom
Sabbalschänder (Num. IS: 32—36) reden von Gefängnissen —
deren muss es, zwar gewiss nicht in der Wüste, wohl aber
zur Zeit der Abfassung dieser Berichte bereits gegeben haben.
So ist es in der Thal. Schon 1 Könige 22: 27; Jes. 42: 7; 61: 1,
stossen wir auf solche, auf eine sehr grosse Anzahl Jerem.37:
15, 21; 38: 6; selbst der Tempel beherbergte nach Jerem. 20: 2
und 29: 26 einen Stock zur Bändigung der gerade damals
sehr unbequemen »Wahnsinnigen und Propheten." Freilich
mögen diese Gefängnisse zum grossen Theil mit politischen
Gefangenen angefüllt gewesen sein, «loch wohl kaum ausschliesslich
, und waren nun ihre Bewohner politische oder gemeine
Verbrecher, jedenfalls haben die Gefängnisse, stets das Merkmal
eines schon gefestigten Staates, vielen sonst der raschen Todesstrafe
verfallenen Menschen das Leben gerettet (Gen. 37: 22
Joseph in der Grube).

In nachmakkabäischer Zeit bewegte eine doppelte Strömung
das Volksleben. Die sadducäische Priesterarislokralie, das orthodoxe
, jeder geschichtlichen Entwicklung feindliche Slaatskir-
chenthum von damals, hielt fest am Wortlaut der ursprünglichen
israelitischen Gesetzgebung. Doch die pharisäische Volkspartei
lief ihr im Gerichtswesen den Rang ab; diese letztere
hob den ganzen Grundsatz der Wiedervergeltung auf und suchte
die Todesstrafe durch allerlei Rechtsklauseln und erschwertes
Zeugenverhör in vielen Fällen illusorisch zu machen. Sie um-


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