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DIE SCHMFT UNI» DIE TODESSTRAFE.

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auf die Todesstrafe hinführenden Voraussetzungen nicht ausgegangen
ist, im Gegenlheii einer nach der andern sich widersetzt
hat, so möchte schwer sein zu behaupten, er sei nicht
gegen die Todesstrafe selbst, unmöglich, er sei für dieselbe gewesen
. Diesen Beweis treten wir an.

1°. Für Christus war der Buchstabe des alllestamentlicben
Gesetzes auch nicht von ferne eine Autorität. Er unlerwarf
sich nur dem Geist dieses Gesetzes, seiner heimlichen Tendenz.
Es darf heute als ausgemacht gelten, das wenn Christus in
seiner Bergpredigt dem, was zu den Allen gesagt ist, sein
»Ich aber sage euch" entgegensetzt, unter diesem zu den Alten
Gesagten nicht etwa spätere rabbinische Zusätze zum Gesetz,
sondern Vorschriften aus diesem selbst verstanden werden
müssen 6). Er setzt damit sein persönliches Ansehn nicht bloss
auf die gleiche Linie mit dem Wort des allen Testamentes,
sondern geradezu über dieses hinauf. In einzelnen Beziehungen
scheint das Gesetz für ihn gar nicht vorhanden gewesen zu
sein, so z. B. das ganze Heer von Vorschriften über das Opfer.
Anderwärts erblickt er in der gesetzlichen Vorschrift eine zwar
geschichtlich notwendige, aber eben desshalb nicht ewig güllige
Entwicklungsstufe, wie in der Frage über die Ehescheidung
(Deut. 24: 1; Ml. 19: 8 und Mc. 10: 5), wo er den anfänglichen
und schliesslichen Gotteswillen von der zeitweiligen
Anbequemung des menschlichen Gesetzes an die unvollkommenen
menschlichen Sittenzustände unterscheidet. Ueber den Sabbat
verfügt er mit Wort und Thal in einer Weise, welche
nach dem freilich nie buchstäblich befolgten Worten von Exod.
35:, 2 und Nuin. 15: 52—36 Steinigung verdient hälle, und
doch hat er damit den wahren Sinn der ursprünglichen Gesetzgebung
über den Sabbat besser getroffen als alle seine Gegner.
Und wenn er endlich Evg. Mt. 15: 1—9 den Pharisäern und
Schriftgelehrlen ihr Abweichen von Ex. 21: 15, 17 und Lev.
20: 9 (Tödlung des pietätlosen Kindes — stalt Gehorsam Opfer)
vorhält, so geschieht dieses nicht um ihre Freiheit vom Buchstaben
an sich zu tadeln, auch nicht zunächst, um ihr entsittlichendes
Auskunftsmiltel zu brandmarken, sondern um sie


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