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DIE SCHRIFT UND DIE TODESSTRAFE.

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unsere Erörterungen über alttestanientlicb.es Recht sind umsonst
gewesen, wenn wir daraus nicht gelernt haben, dass alle Wiedervergeltung
dem Privatrecht entstammt und dass das öffentliche Recht
kein höheres Streben hat, als die Ausbrüche des rohen Urzustandes
zu überwachen, zu regeln, einzudämmen und wo möglich
ganz zu verhindern. Freilich musslen »die Alten" sich
damit begnügen, die Aesle, welche der Giftbaum der Wiedervergeltung
immer neu aus sich hervortrieb, scharf unter dem
Messer zu hallen und sie möglichst nahe am Stamme abzuschneiden
, von aussen her; dafür geht Christus nun diesen Raum
an die Wurzel, seine Wurzel in den Menschenherzen, und gräbt
sie aus. Was will das öffentliche Recht Resseres? Ist Christus
nicht wenn irgendwo gerade hier des Gesetzes Erfüller?

3». Evg. Joh. 8: 1—11 endlich trat Christus der nach Rlut
schreienden Volksenlrüslung entgegen. Ein Weib hatte schweres
öffentliches Aergerniss gegeben und, nach Deut. 22: 22 und
Levit. 20: 10, in Folge dessen sein Leben verwirkt. Der Volkshaufen
beruft sich auch ausdrücklich auf jene Stellen im Gesetz
, doch Jesus tritt auf diese Rerufung gar nicht ein, sondern
nimmt den Fall einfach, wie er vorliegt. Er ist dieser:
da soll ein Sünder ohne äussere Nolhwendigkeit volksgerichtlich
bestraft werden, rein um der von ihm begangenen Sünde
willen, einem Ruchstaben, einer abstrakten Gerechtigkeit zu lieb;
er soll bestraft werden von sündigen Menschen; er soll bestraft
werden ohne jegliche Rücksicht auf seine Person, deren Vergangenheit
, deren inneres Wesen, deren Zukunft. Wir haben
da wieder die Strafe um der Strafe willen. Diese Art von Strafe
weist Christus auf das bestimmteste zurück und urtheilt so,
dass wir drei Hauptgrundsälze modernen Strafrechts auf seinen
Spruch als auf ihren ersten Keim zurückführen können.
Es sind diese: die Sünde darf von der menschlichen Gesellschaft
nicht schon desshalb und nur darum, weil sie Sünde
ist, bestraft werden; wo richtende Menschen bloss den moralischen
Masslab anlegen, da stehen sie als Schuldige dem Schuldigen
gegenüber und haben kein Recht ihn zu verurtheilen;
jede nölhig gewordene menschliche Strafe ist mit möglichster


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