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DIE SCHRIFT UND DIB TODESSTRAFE.

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willen, ähnlich wie 1 Petri 2: 14. Doch nicht bloss durch seine
äussere Lebensstellung unterscheidet er sich von seinen vornehmen
geistlichen Nachbetern von heutzutage, sondern auch
darin, dass er wohl zugab, die Obrigkeit dürfe tödten, dagegen
auch nicht von ferne daran dachte, zu fordern, sie müsse
tödten. Erst seinen Nachfolgern gebührt die Ehre, das Richtschwert
, welches der blutmüden Hand der Obrigkeit entsinken
wollte, aufgefangen und im Namen Gottes, Christi und Pauli
ihr neu in die Hand gedrückt zu haben. Daran ist Paulus unschuldig
. Wie wenig er auf dem Felde seiner besondern Thä-
tigkeil an die Todesstrafe denkt, zeigt am besten sein Auftreten
gegen den Blutschänder 1 Cor. 5: 1—5. Zwar allerdings
tödten durften die Christen denselben keinenfalls, das wäre ein
Mord gewesen, aber war Paulus wirklich der Kirchenmann,
den man aus ihm macht, dann musste er sagen, jener Mensch
hätte das Leben verwirkt, den Tod verdient (Lev. 20: 11).
Doch er greift sogleich, als sei innerhalb der christlichen Gemeinde
gar nichts anderes möglich, zum geistlichen Gericht
und rälh dringend seine Ausschliessung aus der Gemeinde,
ohne dass er desshalb für den Sünder zu hoffen aufhört (Vers
5). Eine Vergleichung von Römer 15: 1—4 mit 1 Cor. 6:1—S
und 2 Cor. 2: 1—11 (Wiederaufnahme des Blutschänders in
die Gemeinde) lässl überdiess darauf schliessen, dass Paulus
mit aller Bestimmtheit zwischen welllicher und geistlicher Gerichtsbarkeit
unterschied, dass er jener erstem die vernichtende
Strafe zugab, dieser letztem nicht; jedenfalls — und das ist
für uns sehr wichtig — war ihm die Strafe nicht Selbstzweck,
er wollte nicht, dass bloss dazu gestraft werde, damit die
Sünde bestraft, gerächt, gesühnt sei, sondern auf welllichem
Gebiet war ihm die Strafe der Weg zur Aufrechlhaltung der
göttlichen Ordnung, auf geistlichem, wie 1 Cor. 11: 32 (Indem
Gott uns richtet, züchtigt er uns nur, um uns nicht mit der
Well verdammen zu müssen) ein Mittel zur Errettung aus der
Verdammniss, zur Besserung.

Doch lässt sich die bleibende Notwendigkeit der Todesstrafe
nicht mit Paulus begründen, so finden wir andrerseits beiden


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