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DIE SCHRIFT UND DIE TODESSTRAFE.

Aposteln und biblischen Schriftstellern auch kein bestimmtes
Wort für ihre Aufhebung. Immerhin verkündigen sie aber drei
Wahrheiten, welche, wenn sie einmal die Welt überwuuden
haben, die Todesstrafe unbedingt vernichten. Erstens lehren
sie, auch da, wo man sich selbst rächen könnte, alle Rache in
Gottes Hand zu legen (Römer 12: 19); wo es daher ein Verbrechen
zu verfolgen gilt, da soll der Einzelne, auch wenn er
geschädigt ist, und soll die Obrigkeit ohne Rachelust und Schadenfreude
, in stiller Traurigkeit verrichten, was zum Wohl der
Gemeinschaft verrichtet werden mus3. Zweitens, es müsse der
Christ jene böse Kette, wo Unrecht stets mit neuem und noch
schwererem Unrecht heimbezahlt wird, einmal zerreisseu uud
sich entschliessen das Böse mit Gutem zu überwinden (Römer
12: 21). Drillens gründen die Apostel den christlichen Wandel
nicht auf die Furcht, welche nur die schlechten Eigenschaften
mehr oder weniger im Zaum zu halten vermag, sondern auf
die Liebe, welche alle guten Kräfte im Menschen wach ruft
und entfesselt (Römer 8: 15; 2 Tim. 1: 7; 1 Joh. 4: 18);
von dem Augenblick an, wo ein Volk nach diesem Grundsalz
regiert wird, verschwindet aus seinem Slrafgeselz jede auf
blosse Abschreckung berechnete Drohung als ebenso unsittlich
wie wirkungslos.

Was sagt also nun die heilige Schrift zur Todesstrafe?

1°. Im allen Testament ist politische und religiöse Gesetzgebung
noch ungelrennl, ewige und bloss zeillich zweckmässige
Gesetze und Ordnungen gehen durch einander. Doch isl in dieser
Verwirrung ein Doppelles deullich bemerkbar, einerseits'
das religiöse Streben, die Roheit des Volkes zu vermindern
und ihr immer mehr Opfer zu entreissen und andrerseits der
politische Willen, anmassende prieslerliche Todesdrohungen
nicht zur Ausführung gelangen zu lassen; auf dem sittlichen
Gebiet, wo beide Faktoren zusamenlreffen, wird die Rechtspflege
je länger desto unblutiger.

2*. Im neuen Bunde fällt staatliche und religiöse Gesetzgebung
aus einander. Christus und die Seinen wollen für ihr Gebiet
durchaus nichts von der Todesstrafe, aber ebenso unbedingt


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