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DIE KIRCHENGESCH1CHTE UND DIE TODESSTRAFE.

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erkennen sie dem Staat das Recht zu, auf seinem Gebiet die
Todesstrafe zu verhängen. Gleichzeitig jedoch arbeiten die neuen
Grundsätze, welche das Christenthum der Menschheit eingepflanzt
hat, im Stillen daran, die Todesstrafe zu untergraben,
Recht und Notwendigkeit ihr zu entziehn.

CAPITEL H.

Was sagt die Kirchengeschichte zur Todesstrafe?

Wir können uns hier kürzer fassen, denn es ist nicht darum
zu thun, alles, was von Männern der Kirche in diesen achtzehn
Jahrhunderten für oder gegen die Todesstrafe gesagt
worden ist, zusammenzuhäufen und vorzuführen, sondern einzig
darum, aus den geschichtlichen Thatsachen und den nianig-
fachen Schicksalen unserer Frage einen Schluss zu ziehen.
Diess ist aber kein leichtes Ding für den, welcher gewohnt ist,
auf menschliche Autoritäten zu schwören, denn hier stehen
eben die bedeutendsten gegen einander; wer wiegt schwerer,
Augustin gegen oder Luther für die Todesstrafe, die ganze
Menge moderner theologischer Ethiker mit ihren Reweisen für
oder der einzige Schleiermacher mit seinem Schlage gegen sie?
Ebensowenig hilft es, wenn man in diesem Kampf seine sonstigen
theologischen Gesinnungsgenossen aufsucht, um sich auch
in der vorliegenden Frage ihrer Fahne einfach anzuschliessen,
denn im Streit über die Todesstrafe folgen die Heere nicht den
altgewohnten Schlachtrufen. Würtem bergische Prälaten und
Sächsische Prälaten gehen gegen einander in's Feuer, jene gegen,
diese für die Todesstrafe; Vinet verlässt seine sonstigen Sireitgenossen
von der Rechten und hält zu den erstem, die hegel-
sehe Theologenschule erscheint zu allgemeiner Verwunderung
plötzlich im Zelt der letztern, und um das Rild vollständig zu
machen: da steht ein ganz orthodoxer Fürst und trägt in sei-


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