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DIE KIRCHENGESCIIICIITE ILND DIE TODESSTRAFE.

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sehen verachtende und Menschen fürchtende Ohrigkeit eine
unersättlich blutdürstige Menge abfütterte, an sie herantrat,
vor allem aber, dass es jenen ältesten Christen ein verhäll-
nissmässig Leichtes war, so grundsätzlich zu verfahren, weil
sie von allein staatlichen Leben, seinen Anforderungen und
ßearalungen sich ferne hallen konnten. Es sollte bald anders
kommen. Unte.r Conslanlin ward die Ehe zwischen Staat und
Kirche geschlossen. Diess hatte auch in Beziehung auf die
Todesstrafe Folgen für beide Theile. Der Staat stellte fortan
sein Strafgesetz unter die Autorität des alten Testamentes und
aahm von dessen schärfsten Bestimmungen in sein Slrafrecht
herüber. Diese wachsende Strenge lag im Geiste jener Zeit. Es
war das jedoch kein Zeichen erhöhter Sittlichkeit, im Gegen-
theil, der Staat sank fort und fort, er rang mit dem Gefühl
ihn bezwingender Todesschwäche, er kämpfte gegen sie an, und
der Ausdruck seiner Todesangst waren die hart und immer
härter werdenden Strafen. Zu diesem neuen Slrafgezelz des
Staates, das von der Kirche eigenem Fleisch und Blut angenommen
zu haben schien und das immer allgemeiner von ihren
eigenen Gliedern verwaltet wurde, kam nun die Kirche in ein
freundlicheres Verhällniss. Sogleich trat in Beziehung auf die
Todesstrafe zwischen der Kirche selbst und den Sekten (Nova-
lianer, Donalisten) ein Unterschied in der kirchlichen Disciplin
ein. Letztere exeommunicirten Jeden, der ein Todesurlheil ausgefällt
hatte, nicht aber die Kirche, wiewohl sich solche Richter
freiwillig (doch gewiss nur eine Zeit lang) der Communion
enthalten haben sollen. Um die Kluft, welche die feindseligen
Ueberlieferungen mehrerer Jahrhunderte zwischen Staat und
Kirche gerissen hallen, noch fesler zu überbrücken, erhielten die
Bischöfe das Recht, beim Kaiser Fürbitte für den Verurlheilten
einzulegen, später stall dessen die Kleriker und Mönche wenigstens
die Erlaubniss, eine Revision der Prozessaklen durch
höhere Behörden zu verlangen, ehe das Urlheil dem Kaiser vorgelegt
wurde. Es wurden von der politisch mächtig gewordenen
Kirche sowohl die ersten als die letzten Befugnisse häufig miss-
brauchl; Geistliche und Mönche wiegelten das Volk auf, Ver-


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