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DIE Kl RCHEiN'GESCMOHTE UND DIE TODESSTRAFE.
und kann sich hiefür auf einen ziemlich allgemein lautenden
Ausspruch von Cyprian, dann aber auf viel bestimmlere von Augustin
und Hieronymus (»der Todesurlheile ausfällende Richter
ist ein Diener des Herrn") berufen: es nennt es Kelzerei, wenn
die Waldenser sagen, dass Alle, welche blutige Gerichte üben,
sündigen. Dagegen spricht es dann auch anderseits nicht minder
fest aus, die Kirche als solche dürste nicht nach Blul; sie
solle vertheidigen, bessern, nicht vernichlen; sie dürfe au Niemanden
verzweifeln, Keinen verloren geben und für unverbesserlich
hallen. Nach kanonischem Hechte kann — jedoch mit
Dispens, ohne Dispens kein Kirchenrecht—Keiner, der zu einem
ßlulurlheile mitgewirkt hat, Priester werden. Aus diesem Geist
heraus, nach diesen Grundsätzen hat die Kirche denn auch
gehandelt, regiert und gewirkt. Arbogast, der erste Bischof von
Strassburg, liess sich unler dem Galgen begraben, um dadurch
sowohl seinen Abscheu vor der blutigen menschlichen Gerechtigkeit
und sein inniges Mitleid mit ihren Opfern auszudrücken
, als auch den Abgrund auszufüllen, der im Volksbewusst-
sein den »ehrlichen" Menschen vom »unehrlichen" schied. Im
Jahre 853 gestattet eine spanische Nationalsynode zu Toledo
dem Volke, die Todesstrafe auf gewissen politischen Verbrechen
wiederum aufzuheben; das Volk hatte sich früher durch Eidschwur
dazu verpflichtet, diese Staatsverbrechen an Leib und
Leben zu bestrafen, aber, so erklärt nun die Synode, Göll verlangt
Barmherzigkeit mehr als Opfer. Dreizehn Jahre später
schreibt Pabst Nicolaus I an die Bulgaren unler Berufung auf
die Barmherzigkeit Gottes und das Werk Christi: »Dir müsst
nicht allein die Unschuldigen, sondern auch die Schuldigen vom
Verderben des Todes zu reiten suchen." Der heilige Bernhard
erbat sich das Leben eines Uäubers, der eben hingerichtet werden
sollte, um ihn vielmehr »durch eine lange Busse sterben
zu lassen." Von einem Mönch wird ein Kaiser an die Gleichheit
aller Menschen und das ihnen innewohnende göttliche Ebenbild
erinnert und dann beschworen, daher ein solches göllliches
Ebenbild nicht grausam und roh erwürgen zu lassen, »den
Künstler beleidigst du, wenn du sein Abbild durch Tödlung
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