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DIE KIRCHEiNGESCHICHTE UND DIE TODESSTRAFE.
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uneins mit Calvin in seinen spätem Jahren (weltliche Macht
in geistlichen Händen verdirht die Besten), dagegen galt es
ihm als ausgemacht, dass gemeine Verbrecher am Leben zu
strafen seien. Ihm zufolge hat die Obrigkeit gegen ihre Unler-
thanen das Deut. 21: 18—21 dem Vater gegen seinen ungehorsamen
Sohn zugesprochene Recht. Er will, dass Obrigkeit,
Fürsten und Herren nicht gelinde seien, und tadelt es, wo
selbe von Mönchen und Klerikern zur Milde sich bestimmen
lassen. Die Gewissensbedenken, die einer seiner Freunde »ein
Jurist und noch dazu ein guter Christ" gegen die Todesstrafe
hegte, waren ihm ganz unbegreiflich. Er meint sogar, wenn
die Obrigkeit eines Scharfrichters bedürfe und gerade keinen
zur Hand habe, so sei es für jeden Christen Pflicht, sich freiwillig
zu dessen Verrichtung herzugeben, auf dass ja die nölhige
Gewalt nicht verachtet und malt würde oder untergienge.
Die aufrührerischen Bauern rieth er wie Hunde todt zu schlagen
. Luther wollte seine Reformation auf rein geistigem Weg
durchführen und doch bangte ihm vor nichts so sehr, wie
eben vor diesem Geist; als er die gewallige Macht der Kirche
nicht mehr sich im Rücken fühlte, warf er sich Hals über Kopf
dem welllichen Regiment in die Arme — da war doch noch
etwas Festes und Sicheres mitten in dieser losgelassenen Welt.
Die protestantischen Kirchengewalten, feig zurückschreckend
vor den Folgen ihrer eigenen Thal, halllos im Volk nicht
minder als in sich selbst, trugen ihr Möglichstes hei, um die
welllichen Regierungen allmächtig zu machen. Damit sinkl eine
zweihundertjährige Nacht über das Strafrecht herab. Die Staaten
, in tausend kleine Territorien zersplittert, durch lange Kriege
in ihren Grandfesten erschüttert, von mächtigen Räuberbanden
durchzogen, waren schwach, ohne Glauben an die Zukunft,
an das Volk, an den Menschen und vermochten ihre verwilderten
Unlerthanen weder zu schützen noch zu .bändigen; diese
Umstände weckten einen Geisl der Roheit im Volk und gewöhnten
es an harte Strafen, und je mehr es sich an diese
gehöhnte, desto qualificirtere glaubte der Gesetzgeber erfinden
zu müssen, um noch einen Eindruck, einen »heiligen" Schrecken
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