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48 DIE THEOLOGISCHE SPEKULATION UND DIE TODESSTRAFE.
Todesstrafe sich ohne sittlich nachtheilige Wirkungen auf das
Volk angreifen und üherwinden lässt, und dieser Punkt isLdie
Entdeckung vom wahren Zweck der göttlichen Strafe. Dieser
sei, der Gerechtigkeit Gottes ein Genüge zu thun, diese wieder
herzustellen und so gewissermassen Gott eine persönliche Befriedigung
zu verschaffen? Allein damit wird ja das eigentliche Wesen
Gottes einer einzelnen, das Thun Gottes hloss begleitenden
Eigenschaft untergeordnet, seiner Gerechtigkeit, und so Gott
gleichsam in seinem eigenen Haus zum Knecht erniedrigt.
Zugleich stellt er sich als ein kleinlicher, durch die Sünde des
Menschen persönlich beleidigter König* demselben Mann gegen
Mann auf gleichem Roden entgegen, ohne andern Vorzug als
den seiner grössern physischen Kraft, ein Vorzug, der in diesem
Kampfe ein entschiedener moralischer Nacht heil ist. Und mit
alledem erreicht doch Gott seinen angeblichen Zweck nicht,
er stellt seine Gerechtigkeit nicht wieder her, äusserlich nicht,
sie ist ja bereits verletzt, nichts Geschehenes kann ungeschehen
gemacht werden, »ewig still steht die Vergangenheit," aber
auch innerlich nicht, so lange noch ein einziges Süuderherz
Gott trotzt, seinem Gesetz sich nicht unterwirft, ihn höhnt. Es
muss in dieser Auffassung vom Strafzweck Gottes nolhwendig
ein Rechnungsfehler stecken und zwar zum Schaden Gottes.
Sehen wir genau zu, so bemerken wir, dass diese Auffassung
den Strafen Gottes etwas persönlich Giftiges, Leidenschaftliches
andichtet, das sie in der Wirklichkeit gar nicht an sich tragen.
Schauen wir sie einmal an, diese Strafen Gottes, worin bestehen
sie? Der Mensch stösst in der physischen wie in der moralischen
Welt auf eine Menge von Gesetzen, Ordnungen —
Rechte Gottes nennt sie das alte Testament noch etwas zu persönlich
. Beachtet nun der Mensch diese Ordnungen nicht, verletzt
er sie, so verletzt er dadurch sich selbst, er zieht sich
unfehlbar irgend ein Uebel oder Weh zu, denn so wunderbar
sind diese Ordnungen Gottes eingerichtet, dass sie sich selbst
vollziehen, dass bei ihrer Verletzung die Strafe nicht erst
mühsam und willkürlich von Aussen herbeigebracht zu werden
braucht, sondern dem göttlichen Gesetz selbst bereits innewohnt
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